Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/72: Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG), (ausgewogene Paar- und Familienbesteuerung) · 48 Seiten
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Bei der reinen Individualbesteuerung ist die Steuerbelastung der Paarhaushalte von der Einkommensverteilung abhängig. Einverdienerpaare sind im Vergleich zu Zweiverdienerpaaren mit dem gleichen Einkommen auf Grund des progressiv ausgestalteten Steuertarifs viel stärker belastet. Ausserdem ist die Steuerbelastung eines Einverdienerehepaares gleich hoch wie die eines Einpersonenhaushalts mit gleich hohem Einkommen. Wird an der Rechtstradition festgehalten, welche von der wirtschaftlichen Einheit der Ehe ausgeht, sind aus verfassungsrechtlicher Sicht bei der Individualbesteuerung Korrektive erforderlich, um die verschiedenen Kategorien von Steuerpflichtigen entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu besteuern und eine Überbelastung gewisser Gruppen zu vermeiden. Für eine Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung kommen dann nur Modelle der sog. modifizierten Individualbesteuerung in Frage. Um ausgeglichene Belastungsrelationen zwischen den verschiedenen Kategorien von Steuerpflichtigen zu erreichen, muss für Einverdienerehepaare beispielsweise ein Einverdienerabzug und für alleinstehende und tatsächlich alleinerziehende Personen ein Haushaltsabzug vorgesehen werden.
Einverdienerkonkubinatspaare sind in der modifizierten Individualbesteuerung wesentlich stärker belastet als gleich situierte Einverdienerehepaare, da sie keinen Einverdienerabzug geltend machen können. Ausserdem zahlen sie höhere Steuern als echt Alleinstehende, die in den Genuss des Haushaltsabzuges kommen, obwohl von ihrem Einkommen eine erwachsene Person mehr als bei den Alleinstehenden leben muss.
8.2.2 Wichtigste Merkmale
• Die Individualbesteuerung beruht auf einem einzigen Tarif, der auf alle natürli-
chen steuerpflichtigen Personen angewandt wird.
• Bei der Individualbesteuerung müssen die Einkommens- und Vermögensfakto-
ren den Ehegatten zugeordnet bzw. auf diese aufgeteilt werden. Je nach Ausgestaltung der Individualbesteuerung erfolgt dies entweder streng nach den zivilrechtlichen Verhältnissen oder nach pauschalen Zuordnungskriterien, beispielsweise hälftige Aufteilung des Vermögens, der Vermögenserträge, der Schuldzinsen und der Schulden ungeachtet des Güterstandes. Dies kann allerdings unter Umständen bei der Haftung zu Problemen führen, da die tatsächliche individuelle Leistungsfähigkeit des einzelnen Ehegatten durch die pauschale Zuordnung keine Beachtung findet.
• Bei der Individualbesteuerung muss eine Regelung für die Aufteilung des selb-
ständigen Erwerbseinkommens der Ehegatten, die ein gemeinsames Gewerbe betreiben, getroffen werden. Der Anreiz für die Steuerpflichtigen, die Progression durch eine günstige Aufteilung des Einkommens auf die Ehepartner zu brechen, ist bei einer Individualbesteuerung gross.
• Bei individuell zu besteuernden Ehepaaren mit Kindern stellt sich die Frage, wie
einerseits die Einkommens- und Vermögensfaktoren der Kinder und andererseits die kinderrelevanten Abzüge auf die Eltern aufgeteilt werden sollen. Dem Gesetzgeber stehen dabei mehrere Möglichkeiten offen (hälftige Zuteilung oder