Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/73: Mandat zur Aufnahme von Verhandlungen zur Weiterentwicklung des Abkommens vom 10. September 1998 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Italienischen Republik über die Zusammenarbeit der Polizei- und Zollbehörden · 6 Seiten

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Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD

Bern,

Anhörung

Über das Mandat zur Aufnahme von Verhandlungen zur Weiterentwicklung des

Abkommens vom 10. September 1998 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Italienischen Republik über die Zusammenarbeit der Polizei-

und Zollbehörden; (SR 0.360.454.1)

In Anwendung von Art. 2 der Vernehmlassungsverordnung (SR 172.061.1).

1. Gegenstand der Anhörung

Das Polizeiabkommen mit Italien ist seit 1. Mai 2000 in Kraft. Seither haben wesentliche Entwicklungen der internationalen polizeilichen Zusammenarbeit stattgefunden, welche sich nicht im aktuellen Abkommen widerspiegeln. Das Bundesamt für Polizei (fedpol) hat deshalb in den vergangenen Jahren Gespräche mit dem italienischen Innenministerium geführt, um die Aktualität und Effektivität des Abkommens zu prüfen: Am 5. Mai 2011 fand zwischen dem Direktor fedpol und seinem italienischen Amtskollegen ein Treffen statt. Sie vereinbarten Sondierungsgespräche im Hinblick auf eine Revision des Abkommens, um die bilaterale Zusammenarbeit der Polizei - und Zollbehörden weiter zu stärken. Am 24. / 25. November 2011, am 12. Januar 2012 und am 8. / 9. März 2012 fanden in Rom exploratorische Gespräche statt. Das Resultat dieser Gespräche ist ein erster Vor-Entwurf zu einem Abkommen. In die Arbeiten waren auch das CCPD in Chiasso, die Kantonspolizei Tessin und das Grenzwachtkorps involviert.

Die Expertengespräche sind noch nicht abgeschlossen. Derzeit laufen Konsultationen innerhalb der zuständigen Behörden im italienischen Innenministerium. Die von den Experten in den durchgeführten Gesprächen identifizierten Weiterentwicklungsbereiche haben aber gezeigt, dass genügend Weiterentwicklungspotential besteht, das eine Revision des Abkommens mit Italien rechtfertigt. Einige Weiterentwicklungsbereiche betreffen die Zusammenarbeit der Schweizer Kantone mit Italien direkt.

Es ist deshalb angezeigt, die Kantone anzuhören,

a) ob eine Weiterentwicklung des Polizeiabkommens sinnvoll ist;

b) welche Weiterentwicklungsbereiche im besonderen Interesse der Kantone liegen; bzw. welche weiteren Bereiche in den Verhandlungen zu berücksichtigen sind; und

c) wer die Kantone im Rahmen der allfälligen Verhandlungen vertritt.