Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/73: Mandat zur Aufnahme von Verhandlungen zur Weiterentwicklung des Abkommens vom 10. September 1998 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Italienischen Republik über die Zusammenarbeit der Polizei- und Zollbehörden · 6 Seiten
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2. Gründe für eine Revision des Polizeikooperationsabkommens
Am 10. September 1998 wurde das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Italienischen Republik über die Zusammenarbeit der Polizei- und Zollbehörden in Rom unterzeichnet. Es trat am 1. Mai 2000 in Kraft und stellte nach dem Polizeiabkommen mit Frankreich vom 11. Mai 1998 das zweite Polizeiabkommen dar, welches die Schweiz mit einem Nachbarstaat abgeschlossen hat. Im Vergleich mit den Polizeiverträgen mit Deutschland, Österreich / Liechtenstein und Frankreich sah das Abkommen mit Italien bereits damals geringere Kooperationsmöglichkeiten vor. Das bestehende Abkommen regelt den Informationsaustausch, die Einrichtung von Verbindungsbüros und des CCPD in Chiasso sowie die Entsendung von Verbindungsbeamten in die Verbindungsbüros. Grenzüberschreitende Massnahmen wie die Observation, die Nacheile oder kontrollierte Lieferungen sind mit Italien erst seit der Schengen-Assoziierung der Schweiz möglich.
Seit Inkrafttreten des Abkommens mit Italien hat sich auf der einen Seite die internationale Polizeikooperation der Schweiz weiterentwickelt. Die wichtigste Entwicklung seit 1998 stellt die Beteiligung der Schweiz an der Schengener Zusammenarbeit dar. Darüber hinaus hat die Schweiz in den vergangenen Jahren die Polizeiabkommen mit Frankreich (SR 0.360.349.1, in Kraft sei 1. Juli 2009) sowie mit Österreich / Liechtenstein (unterzeichnet am 4. Juni 2012) revidiert und weiterentwickelt. Auf der anderen Seite haben in den vergangenen zehn Jahren auch die Herausforderungen zugenommen, welche die grenzüberschreitende Kriminalität an die Polizeibehörden stellen. Gerade Italien stellt für die Schweiz einen wichtigen Partner bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität dar, namentlich im Bereich der organisierten Kriminalität und der illegalen Migration. Zur Bekämpfung dieser Phänomene bedarf die Schweiz zeitgemässer und zielgerichteter Instrumente. Eine Revision des Polizeiabkommens mit Italien erscheint deshalb notwendig.
Eine Revision des Abkommens mit Italien im Hinblick auf die identifizierten Weiterentwicklungsbereiche könnte das bestehende, zwölf Jahre alte Polizeiabkommen auf ein Niveau heben, das mit demjenigen der übrigen Nachbarstaaten vergleichbar ist. Es können Lücken gegenüber bestehenden Polizeiverträgen der Schweiz geschlossen und Kooperationsbereiche nachgeführt werden, welche die Schweiz mit Frankreich oder Österreich und Liechtenstein vereinbart hat.
3. Mögliche Anpassungen und Weiterentwicklungsbereiche des Polizeiabkom-
mens mit Italien
3.1 Angestrebter Umfang und Inhalt der Weiterentwicklung des Abkommens
Die Schweiz plant, das bestehende Polizeiabkommen mit Italien so nahe wie möglich an das Niveau der Polizeikooperation mit den anderen Nachbarstaaten zu bringen. Darüber hinaus sollen im Abkommen neu Bestimmungen aufgeführt werden, welche