Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/73: Mandat zur Aufnahme von Verhandlungen zur Weiterentwicklung des Abkommens vom 10. September 1998 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Italienischen Republik über die Zusammenarbeit der Polizei- und Zollbehörden · 6 Seiten
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Darüber hinaus sollen bei Grossereignissen, Katastrophen und schweren Unglücksfällen Beamte in den anderen Vertragsstaat entsendet werden können. Nach vorgängiger Vereinbarung sollen diese auch hoheitliche Befugnisse ausüben.
Flugsicherheitsbegleiter
Die Vertragsstaaten wollen auch bei den so genannten Flugsicherheitsbegleitern zusammenarbeiten. Jedoch wird keine der Vertragsparteien durch das Abkommen verpflichtet, Flugsicherheitsbegleiter einzusetzen.
Eskorten / Transit
Ähnlich wie im Polizeivertrag mit Frankreich soll der Einsatz von Polizei-Eskorten ermöglicht werden. Geregelt werden soll namentlich, unter welchen Umständen die Beamten ihre Dienstwaffe benutzen dürfen.
Darüber hinaus soll auch der Transit von Beamten durch das Grenzgebiet des anderen Vertragsstaates ermöglicht werden.
Gegenseitige Unterstützung bei Rückführungen
Die zwei Vertragsstaaten wollen sich bei Rückführungen unterstützen, etwa indem Sammelflüge organisiert oder die Durchbeförderung im Rahmen von Rückführungsmassnahmen auf dem Luftweg koordiniert werden.
Grenzüberschreitende Massnahmen im Eisenbahn- und Schiffsverkehr
Mit diesen Massnahmen soll den neuen Anforderungen nach der Schengen-Assoziierung der Schweiz sowie den räumlichen Verhältnissen in der Grenzregion Rechnung getragen werden. Die Beamten eines Vertragsstaates sollen eine Amtshandlung, welche in einem Reisezug noch auf eigenem Territorium vorgenommen worden ist, bis zum nächsten Halt im anderen Staat fortsetzen können. Ebenfalls sollen die Beamten der Polizeibehörden bereits beim letzten Halt auf fremdem Hoheitsgebiet zusteigen können, um gegebenenfalls nach Abfahrt des Zuges von der letzten Einstiegsstation Massnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ergreifen zu können.
Stärkung der Rolle des CCPD in Chiasso
Ein Kernelement zur Unterstützung der Frontbehörden im Grenzgebiet zu Italien ist das CCPD in Chiasso. Es erleichtert und beschleunigt die grenzüberschreitende Polizei- und Zollzusammenarbeit. Es unterstützt mit einem 24-h-Dienst den Informationsaustausch, koordiniert gemeinsame Überwachungsmassnahmen im Grenzgebiet und ist zuständig für die Vorbereitung und Steuerung grenzüberschreitender Einsätze wie Observation und kontrollierte Lieferung sowie die Unterstützung bei Nacheilen. Die Rolle des CCPD Chiasso in der Kooperation mit Italien soll weiter gestärkt werden. Überdies soll eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, welche dem CCPD erlaubt, eine gemeinsame Geschäftsdatenbank aufzubauen.