Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/80: Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über die Auswirkungen des Betriebs des Flughafens Zürich auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland · 16 Seiten

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3.4 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Die volkswirtschaftliche Bedeutung des Flughafens Zürich ist gross. Rund 280 Unternehmen beschäftigen am Flughafen bei rund 20 000 Vollzeitstellen über 24 000 Angestellte. 196 Destinationen werden zur Zeit regelmässig angeflogen, davon 135 in Europa und 61 auf anderen Kontinenten. Über 24 Mio. Passagiere benutzten den Flughafen im Jahr, davon waren 16 Mio. Lokalpassagiere.

Es ist für die schweizerische Volkswirtschaft von eminenter Bedeutung, dass der Flughafen seine Rolle weiterhin wahrnehmen kann. Der Vertrag mit Deutschland schafft Rahmenbedingungen, welche eine Entwicklung ohne Kapazitätseinbussen zulassen. Die Investitionen,

welche der Flughafen tätigen muss, sind für diesen tragbar.

3.5 Auswirkungen auf den Bund

Der Staatsvertrag hat für den Bund weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. Alle Aufwendungen zur Umsetzung des Vertrags trägt der Flughafen. Für den Bund resultieren auch keine Aufwände, welche personelle Aufstockungen nach sich ziehen würden.

3.6 Auswirkungen auf die Kantone

Die Umsetzung des Vertrages hat Auswirkungen auf die Verteilung des Fluglärms. Vor allem im Kanton Zürich wird es zu Verschiebungen der Lärmbelastung kommen.

Aber auch die Nachbarkantone werden von diesen Verschiebungen zum Teil betroffen. Beim Ostanflug sind dies die Kantone Thurgau und St. Gallen. Der Kanton Aargau wird bei gekröpften Anflügen aus Westen tief überflogen. Südanflüge werden auch im Kanton St.Gallen wahrgenommen werden. Die nach Lärmschutzverordnung relevante Belastung wird sich jedoch bei der Umsetzung des Staatsvertrags auf dem Gebiet der Nachbarkantone nicht verändern. Die Belastungsgrenzwerte für den Tag – die Umsetzung des Staatsvertrags betrifft nur die Tagesstunden – werden heute und in Zukunft ausschliesslich im Kanton Zürich überschritten.

Insgesamt sind die negativen Auswirkungen in den Nachbarkantonen daher beschränkt. Andererseits profitieren die Kantone vom Vertrag, indem dieser stabile Verhältnisse für eine gewisse weitere Entwicklung des Flughafens schafft. Der Flughafen als wichtige Infrastrukturanlage auch für die Zentral- und Ostschweiz erhält verlässliche Rahmenbedingungen.

4. Verhältnis zur Legislaturplanung und zu nationalen Strategien des Bundesra-

tes

4.1 Verhältnis zur Legislaturplanung

Die Botschaft zum vorliegenden Staatsvertrag ist im Bericht über die Legislaturplanung 2011–2015 (BBl 2012 7155) nicht angekündigt. Die Vorlage ist jedoch dringlich, denn der Flughafen Zürich benötigt für die weitere Zukunft so rasch als möglich verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen.

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