Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/80: Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über die Auswirkungen des Betriebs des Flughafens Zürich auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland · 16 Seiten

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leme rund um den Flughafen Zürich zu beschreiten. 2007 beschloss der Bundesrat einen Paketansatz zur Lösung des Fluglärmstreits. Neben aviatischen Belangen sollten auch weitere verkehrstechnische sowie wirtschaftliche Bereiche in die Verhandlungen eingebracht werden. Ein breites Schweizer Angebot wurde von Bundeskanzlerin Merkel im April 2008 jedoch zurückgewiesen. Bundesrat Couchepin und Frau Merkel vereinbarten aber, die Lärmbelastung, die vom Flughafen Zürich ausgeht, gemeinsam berechnen zu lassen.

Diese Lärmbelastungsanalyse lag im Oktober 2009 vor und zeigte, dass die Lärmschutzbereiche nach deutschem Fluglärmgesetz eingehalten werden und der Dauerschallpegel auf deutschem Gebiet die Grenze von 55 Dezibel auch in Zukunft nicht überschreiten wird.

Die Resultate der Belastungsanalyse führten jedoch nicht dazu, dass Deutschland seinen Standpunkt überdachte und sich auf eine an Lärmgrenzwerten orientierte Lösung einliess. Zahlreiche deutsche Gemeinwesen und Politiker, darunter die Landräte sämtlicher Landkreise der Region, zahlreiche Bürgermeister und diverse Politiker der Bundes- und Landesebene fassten im Gegenteil ihre Forderungen in der so genannten «Stuttgarter Erklärung» zusammen. Darin wurde insbesondere verlangt:

‒ Übernahme von max. 80 000 Anflügen pro Jahr, soweit die Schweiz den

technischen Nachweis für deren Erforderlichkeit erbringen kann;

‒ uneingeschränkte Beibehaltung der Sperrzeiten der 220. DVO;

‒ keine Abflüge über deutsches Gebiet: keine Hinnahme von Umweg- und Warteflügen

über deutschem Gebiet;

‒ Aufhebung des Warteraumes «RILAX»;

‒ kein «gekröpfter» Nordanflug.

In der Folge hielt die deutsche Seite unnachgiebig an der «Stuttgarter Erklärung fest». Neue Gespräche verliefen ergebnislos, Ende 2011 befanden sich die Verhandlungen in einer Sackgasse. Es drohten einseitige Massnahmen Deutschlands.

1.2 Verhandlungen

Am 28. Januar 2012 kamen Bundesrätin Doris Leuthard und der deutsche Verkehrsminister Peter Ramsauer überein, die Bemühungen für eine einvernehmliche Beilegung des Streites zu verstärken. Am Rande des World Economic Forum (WEF) in Davos unterzeichneten die beiden Minister eine Absichtserklärung. Darin bekräftigen sie ihren Willen, das Problem einvernehmlich in einem Staatsvertrag zu lösen, der unverzüglich ausgearbeitet werden sollte. Hierfür setzten sie auch Leitplanken für die Verhandlungen.

Trotz dieser Absichtserklärungen gestalteten sich die Verhandlungen schwierig. Im Hauptpunkt betreffend der Regelung des Anflugregimes waren die Differenzen kaum zu überbrücken. Für Deutschland standen weiterhin die Ziele der «Stuttgarter Erklärung» im Vordergrund, allen voran die zahlenmässige Beschränkung der Anzahl Nordanflüge. Die von der Schweiz in Aussicht gestellten Zugeständnisse gingen der deutschen Seite zu wenig weit. Mehrmals drohten die Gespräche erneut zu scheitern. Erst als die deutsche Seite den Ansatz akzeptierte, die Entlastung über anflugfreie Zeitfenster für Deutschland zu regeln, bestand Aussicht auf eine Einigung; Deutschland hatte nun die jahrelang vertretene Forderung nach einer Deckelung der Flugbewegungen aufgegeben und war auf eine Lösung eingeschwenkt, die sich am Lärmaufkommen orientiert. Eine zentrale Rolle spielten in den Verhandlungen auch die beteiligten Flugsicherungsgesellschaften Deutsche Flugsicherung (DFS) und Skyguide. Sie evaluierten die Optionen für eine Neuordnung der Anflugverfahren im süddeutschen Luftraum. Diese hielt die deutsche Seite jedoch für unvorteilhaft, worauf man sich einigte, für die Nordanflüge weiterhin das bestehende Anflugregime zu verwenden.

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