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Vernehmlassung 2012/82: Revision der Verordnung vom 15. Oktober 2008 über die Erhebung von Gebühren und Abgaben durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA-Gebühren und Abgabenverordnung, FINMA-GebV) · 10 Seiten

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in Franken

2 Bereich der kollektiven Kapitalanlagen

2.1 Verfügung über die Erteilung einer Bewilligung als

Fondsleitung, SICAV, Kommanditgesellschaft für kollek-

tive Kapitalanlagen, SICAF, Vermögensverwalter oder

Depotbank (Art. 13 KAG8) 4 000–40 000

2.2 Verfügung über die Erteilung einer Bewilligung als

Vertreter ausländischer kollektiver Kapitalanlagen, sofern

dieser weder eine Bank, ein Effektenhändler, ein Versi-

cherungsunternehmen, eine Fondsleitung, noch ein Ver-

mögensverwalter ist (Art. 13 KAG) 2 000–20 000

2.3 Verfügung über die Genehmigung der Änderung der

Organisationsdokumente (Statuten, Organisationsregle-

ment, Anlagereglement, Gesellschaftsvertrag) einer

Fondsleitung, SICAV, Kommanditgesellschaft für kollek-

tive Kapitalanlagen, SICAF, eines Vermögensverwalters

oder eines Vertreters einer ausländischen kollektiven

Kapitalanlage (Art. 15 Abs. 1 und 16 KAG) 500–10 000

2.4 Verfügung über die Genehmigung des Fondsvertrags oder

der Statuten und des Anlagereglements oder des Gesell-

schaftsvertrags offener oder geschlossener kollektiver

Kapitalanlagen (Anlagefonds, SICAV, SICAF, Komman-

ditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen) pro kollek-

tive Kapitalanlage ohne Teilvermögen oder pro Teil-

vermögen (Art. 15 Abs. 1 Bst. a–d und 2 KAG) 2 000–20 000

2.5 Verfügung über die Genehmigung der Änderung des

Fondsvertrags oder der Statuten und des Anlageregle-

ments oder Gesellschaftsvertrags offener oder geschlos-

sener kollektiver Kapitalanlagen (Art. 16 und 27 KAG) 1 000–10 000

2.6 Verfügung über die Genehmigung zum Vertrieb einer

ausländischen kollektiven Kapitalanlage an nicht qualifi-

zierte Anlegerinnen und Anleger pro kollektive Kapital-

anlage ohne Teilvermögen oder pro Teilvermögen (Art.

15 Abs. 1 Bst. e i.V. mit 120 KAG) 2 000–20 000

2.7 Verfügung über die Feststellung der Gesetzeskonformität

der Änderung der Dokumente einer ausländischen kollek-

tiven Kapitalanlage (Art. 15 Abs. 1 Bst. e KAG) 1 000–10 000

2.8 Verfügung über die Bewilligung zur Aufnahme der

Geschäftstätigkeit als Vertriebsträger (Art. 13 KAG) 1 000–10 000

2.9 Verfügung über die Genehmigung der Beauftragung von

8 SR 951.31