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Vernehmlassung 2012/82: Revision der Verordnung vom 15. Oktober 2008 über die Erhebung von Gebühren und Abgaben durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA-Gebühren und Abgabenverordnung, FINMA-GebV) · 10 Seiten
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in Franken
2 Bereich der kollektiven Kapitalanlagen
2.1 Verfügung über die Erteilung einer Bewilligung als
Fondsleitung, SICAV, Kommanditgesellschaft für kollek-
tive Kapitalanlagen, SICAF, Vermögensverwalter oder
Depotbank (Art. 13 KAG8) 4 000–40 000
2.2 Verfügung über die Erteilung einer Bewilligung als
Vertreter ausländischer kollektiver Kapitalanlagen, sofern
dieser weder eine Bank, ein Effektenhändler, ein Versi-
cherungsunternehmen, eine Fondsleitung, noch ein Ver-
mögensverwalter ist (Art. 13 KAG) 2 000–20 000
2.3 Verfügung über die Genehmigung der Änderung der
Organisationsdokumente (Statuten, Organisationsregle-
ment, Anlagereglement, Gesellschaftsvertrag) einer
Fondsleitung, SICAV, Kommanditgesellschaft für kollek-
tive Kapitalanlagen, SICAF, eines Vermögensverwalters
oder eines Vertreters einer ausländischen kollektiven
Kapitalanlage (Art. 15 Abs. 1 und 16 KAG) 500–10 000
2.4 Verfügung über die Genehmigung des Fondsvertrags oder
der Statuten und des Anlagereglements oder des Gesell-
schaftsvertrags offener oder geschlossener kollektiver
Kapitalanlagen (Anlagefonds, SICAV, SICAF, Komman-
ditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen) pro kollek-
tive Kapitalanlage ohne Teilvermögen oder pro Teil-
vermögen (Art. 15 Abs. 1 Bst. a–d und 2 KAG) 2 000–20 000
2.5 Verfügung über die Genehmigung der Änderung des
Fondsvertrags oder der Statuten und des Anlageregle-
ments oder Gesellschaftsvertrags offener oder geschlos-
sener kollektiver Kapitalanlagen (Art. 16 und 27 KAG) 1 000–10 000
2.6 Verfügung über die Genehmigung zum Vertrieb einer
ausländischen kollektiven Kapitalanlage an nicht qualifi-
zierte Anlegerinnen und Anleger pro kollektive Kapital-
anlage ohne Teilvermögen oder pro Teilvermögen (Art.
15 Abs. 1 Bst. e i.V. mit 120 KAG) 2 000–20 000
2.7 Verfügung über die Feststellung der Gesetzeskonformität
der Änderung der Dokumente einer ausländischen kollek-
tiven Kapitalanlage (Art. 15 Abs. 1 Bst. e KAG) 1 000–10 000
2.8 Verfügung über die Bewilligung zur Aufnahme der
Geschäftstätigkeit als Vertriebsträger (Art. 13 KAG) 1 000–10 000
2.9 Verfügung über die Genehmigung der Beauftragung von