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Vernehmlassung 2012/82: Revision der Verordnung vom 15. Oktober 2008 über die Erhebung von Gebühren und Abgaben durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA-Gebühren und Abgabenverordnung, FINMA-GebV) · 10 Seiten

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in Franken

Schätzungsexperten für Immobilienfonds (Art. 64 KAG) 1 000– 5 000

2.10 Verfügung über die Wahl und den Wechsel der Prüf-

gesellschaft (Art. 25 Abs. 2 FINMAG) 3 000–30 000

2.11 Verfahren im Zusammenhang mit der freiwilligen

Beendigung des Geschäftsbetriebs (Art. 37 FINMAG) 2 000– 5 000

3 Bereich der Versicherungsunternehmen

3.1 Verfügung über die Erteilung der Bewilligung zur Auf-

nahme der Versicherungstätigkeit (Art. 3 Abs. 1 und Art.

4 VAG) 5 000–50 000

3.2 Verfügung über die Erteilung der Bewilligung zum

Betrieb eines zusätzlichen Versicherungszweiges

(Art. 3 Abs. 1 und Art. 4 VAG) 2 000–10 000

3.3 Verfügung über die Genehmigung von Tarifen und All-

gemeinen Versicherungsbedingungen (Art. 4 Abs. 2 Bst. r

VAG) 1 000–12 000

3.3a Verfügung über die Genehmigung von Abfindungswerten

in der Lebensversicherung ausserhalb der beruflichen

Vorsorge, pro Abfindungswert (Art. 91 Abs. 2 Versiche-

rungsvertragsgesetz vom 2. April 19089,VVG und Art.

127 AVO) 500– 5 000

3.3b Verfügung über die Genehmigung von Abfindungswerten

in der beruflichen Vorsorge (Art. 91 Abs. 2 VVG und

Art. 127 AVO) 1 000–12 000

3.4 Verfügung über Beteiligungen und Übertragungen sowie

über Geschäftsplanänderungen i. V. mit solchen Trans-

aktionen (Art. 3 Abs. 2, 4 Abs. 2, 21 und 62 VAG) 5 000–50 000

3.5 Verfügungen über andere Geschäftsplanänderungen,

Änderungen im Geschäftsbetrieb und Organisation (Art. 4

Abs. 2, 11 Abs. 2 und 27 Abs. 2 VAG; Art. 11 Abs. 1, 13

Abs. 2, 19 Abs. 2 und 99 Abs. 2 AVO10) 500–12 500

3.6 Verfügungen in Zusammenhang mit dem gebundenen

Vermögen und Anlagevorschriften (Art. 70–95 AVO) 500–12 500

3.7 Vorortkontrollen und Inspektionen auf Veranlassung

durch Versicherungsunternehmen (Art. 47 Abs. 1 VAG) 5 000–50 000

3.8 Sichernde Massnahmen (Art. 51 ff. VAG) 1 000–10 000

3.9 Verfügungen in Zusammenhang mit freiwilliger

Beendigung des Geschäftsbetriebs (Art. 60 VAG) 500–10 000

9 SR 221.229.1

10 SR 961.011