Bericht Vorkonsultation

Vernehmlassung 2012/86: Umsetzung der EU-Richtlinien über Interoperabilität und Sicherheit · 116 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 21Fedlex · Erläuternder Bericht

Referenz/Aktenzeichen: 021.30/2012-09-14/286

Umsetzung der Interop- und der Sicherheitsrichtlinie der EU

Auswertungsbericht über die Ergebnisse der Vorkonsultation

Jahresbericht zuhanden der Unternehmensleitung erstellt werden. Deshalb ist das BAV der Ansicht, dass der jährliche Sicherheitsbericht zu keinem wesentlichen Zusatzaufwand für die Unternehmen führen wird.

Integrierte Unternehmen

Da wie oben erwähnt der Jahresbericht die Ergebnisse der internen Überwachung des SMS beinhaltet, müssen integrierte Unternehmungen, die nur über ein einziges SMS verfügen,

auch nur einen Jahresbericht einreichen. Unternehmungen, die über mehrere SMS verfügen, reichen pro SMS einen eigenen Jahresbericht ein. Es soll also ein Jahresbericht pro SMS eingefordert werden.

Einfache Verhältnisse

Die Inhalte der Jahresberichte sind alle Unternehmungen grundsätzlich dieselben (siehe oben). Bahnen mit einfachen betrieblichen Verhältnissen verfügen jedoch über ein SMS, welches diesen Verhältnissen in Form und Umfang Rechnung trägt. Damit wird automatisch auch der Umfang der Jahresberichte an solche Verhältnisse angepasst.

Einreichungstermin:

Mehrfach wurde der Einreichungstermin (31. März) als zu früh beurteilt. Wie oben erläutert wird die Erstellung des Jahresberichts keinen wesentlichen Zusatzaufwand auslösen. Da das BAV die jährlichen Berichte als Input für die Überwachung nicht zwingend auf den 31. März benötigt und um dem Wunsch der Unternehmen entgegenzukommen wird als Termin der 31. Mai in die EBV übernommen werden. In begründeten Einzelfällen ist zudem immer eine Fristerstreckung möglich.

Der jährliche Sicherheitsbericht der Eisenbahnen ist jeweils per 31. Mai für das vorhergehende Kalenderjahr einzureichen.

- Den ersten Jahresbericht soll ein Unternehmen für das erste volle Kalenderjahr nach der

Ersterteilung der SiBe/SiGe einreichen.

- Unternehmen, die bereits heute über eine SiBe verfügen, sollen den ersten Jahresbericht

per 31. Mai 2014 (für das Kalenderjahr 2013) einreichen.