Bericht Vorkonsultation

Vernehmlassung 2012/86: Umsetzung der EU-Richtlinien über Interoperabilität und Sicherheit · 116 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 17Fedlex · Erläuternder Bericht

Referenz/Aktenzeichen: 021.30/2012-09-14/286

Umsetzung der Interop- und der Sicherheitsrichtlinie der EU

Auswertungsbericht über die Ergebnisse der Vorkonsultation

Beurteilung

Die Richtlinie „Unabhängige Prüfstellen“ ist noch in Entwicklung. Der Richtlinienentwurf soll Anfang November 2012 in die Anhörung geschickt werden. Die Richtlinie beschreibt den Einsatz von unabhängigen Prüfstellen für Konformitäts- und Sicherheitsbewertungen in Bewilligungsverfahren. Die Richtlinie soll auf den 1. Juli 2013 in Kraft gesetzt werden.

2.6 Netzzugang

Vorkonsultationsantworten:

Zu den Änderungen der NZV und denjenigen gemäss Art. 5a (Sicherheitsgenehmigung, Si-Ge), Art. 5b (Sicherheitsbescheinigung, SiBe) und Art. 5c (Sicherheitsmanagementsystem, SMS) EBV sind viele Rückmeldungen zu verzeichnen. Diese betreffen insbesondere folgende Themen:

a) Begehren nach Unterscheidung "echter" (Fahrten auf fremden Netz) und "unechter" (Fahr-

ten auf eigenem Netz) Netzzugang.

b) Bei den Meter- und übrigen Schmalspurbahnen soll bei der Umsetzung den einfachen be-

trieblichen Verhältnissen Rechnung getragen. Teilweise wird der Verzicht für SiBe, SiGe und SMS gefordert. Zudem seien die nötigen Aufwendungen unklar.

c) Die Übergangsfristen seien generell zu knapp bemessen.

d) Für die Umsetzung brauchen die Transportunternehmen detaillierte Angaben bzw. Umset-

zungshilfen.

e) Aufbau des Infrastrukturregisters kann zu Doppelspurigkeiten mit Anlageninventar der CH-

Bahnen führen.

f) Detailanliegen (zusammengefasst):

- Verzicht auf SiBe und SiGe, wenn Zertifikat über Managementsystem, z.B. ISO 9000 vorliegt.

- Es wurde eine Präzisierung für die grenznahen Strecken gefordert.

- 3 Monate Antragsfrist für SiBe ist zu lang.

- Form, Inhalt und Aufbau der Sicherheitsgenehmigung sind unklar.

g) Weitere Themen Netzzugang, welche nicht im Zusammenhang mit der Umsetzung Si-

cherheits- und Interoperabilitätsrichtlinie stehen, z.B. Finanzierung bei Ersatzbeförderung.  Diese Themen sind durch FI weiter zu verfolgen und werden hier nicht beurteilt.