Bericht Vorkonsultation
Vernehmlassung 2012/86: Umsetzung der EU-Richtlinien über Interoperabilität und Sicherheit · 116 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 20Fedlex · Erläuternder Bericht
Referenz/Aktenzeichen: 021.30/2012-09-14/286
Umsetzung der Interop- und der Sicherheitsrichtlinie der EU
Auswertungsbericht über die Ergebnisse der Vorkonsultation
2.7 Überwachung Betrieb
2.7.1 Jahresberichte
Vorkonsultationsantworten:
Zu den gemäss Art. 5e EBV-Entwurf vorgesehenen jährlichen Sicherheitsberichten der Eisenbahnen sind sehr viele Rückmeldungen eingegangen. Diese betreffen insbesondere folgende Themen:
- Zweck, Nutzen und Aufwand der Jahresberichte
- Behandlung der integrierten Transportunternehmen
- Form und Inhalt der Jahresberichte allgemein
- Einfluss von einfachen betrieblichen Verhältnissen / von einer integrierten Unternehmens-
struktur auf den Jahresbericht
- Termine für die Einreichung und mögliche Fristerstreckung
Beurteilung:
Zweck, Nutzen / Abgrenzung zur Sicherheitsüberwachung
Die Jahresberichte werden nicht wie teilweise vermutet die Audits und Betriebskontrolle des BAV ersetzen: Die jährlichen Sicherheitsberichte der Eisenbahnen werden eine wichtige Informationsquelle für die Überwachung. Damit kann das BAV seine risikoorientierte, stichprobenweise Überwachung besser steuern und so die Eisenbahnunternehmen bei der Wahrnehmung ihrer Sicherheitsverantwortung unterstützten. Die internen und externen Kontrollen bei den Unternehmen werden besser aufeinander abgestimmt. Doppelte Überwachungen von einzelnen Prozessen können entweder bewusst vermieden oder aber herbeigeführt werden. Die Jahresberichte führen dadurch zu einer breiteren Wirkung der unabhängigen Überwachung sicherheitsrelevanter Prozesse. Zudem werden die Jahresberichte in Kombination mit den Erkenntnissen aus der Überwachung und den nötigen Gesuchsunterlagen in Zukunft als Grundlagen für die Erneuerung von Sicherheitsbescheinigungen und -genehmigungen dienen: Für den Teil der Prüfung des SMS wird den Gesuchen um Erneuerungen vom BAV entsprochen, wenn das BAV keine Hinweise darauf hat, dass das SMS sich in der Praxis als ungenügend erweist oder dieses SMS in der Praxis nicht gelebt wird.
Aufwand:
Zu einem vollständigen Sicherheitsmanagementsystem (SMS) gehört auch die unternehmensinterne, periodische Überprüfung dieses SMS (Vollständigkeit, Richtigkeit) sowie dessen Anwendung in der Praxis. Der Jahresbericht beinhaltet im Wesentlichen eine Berichterstattung auf übergeordnetem Niveau (Managementlevel) zu diesen internen Überwachungen. Das BAV geht davon aus, dass solche Berichte durch das Unternehmen auch unabhängig vom