Bericht Vorkonsultation
Vernehmlassung 2012/86: Umsetzung der EU-Richtlinien über Interoperabilität und Sicherheit · 116 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 18Fedlex · Erläuternder Bericht
Referenz/Aktenzeichen: 021.30/2012-09-14/286
Umsetzung der Interop- und der Sicherheitsrichtlinie der EU
Auswertungsbericht über die Ergebnisse der Vorkonsultation
Beurteilung:
Zu a) und b)
Das BAV ist sich bewusst, dass die Umsetzung bei den Transportunternehmen angemessen zu erfolgen hat. Dies stützt sich u.a. auf das Verhältnismässigkeitsprinzip, welches eine übergeordnete Basis für das staatliche Handeln in der Schweiz darstellt. Daher werden die "einfachen Verhältnisse" nicht explizit erwähnt, da diese unpräzise Definition bereits in der Vergangenheit mehr Fragen als Antworten aufgeworfen hat. Erleichterungen sind vorgesehen für Unternehmen, welche ausschliesslich auf eigenen Strecken verkehren. Zudem sind die Anforderungen in den zitierten Verordnungen 1158/2010 und 1169/2010 so formuliert, dass die Angemessenheit berücksichtigt werden kann.
In diesem Zusammenhang weisen wir auf das mittlerweile gefestigte Vorgehen im Bereich der Überwachung im Betrieb hin, welches heute im Allgemeinen von allen Beteiligten als angemessen beurteilt wird.
Auf einen generellen Verzicht der SiBe bzw. SiGe und damit dem SMS kann bereits aufgrund der verabschiedeten Bestimmungen im Eisenbahngesetz nicht eingetreten werden. Dies macht jedoch auch keinen Sinn, weil der Umgang mit der Sicherheit (bzw. mit Risiken) im Bereich der Eisenbahn durch alle Beteiligten professionell - aber auch gestützt auf die teilweise einfacheren Eigenheiten - erfolgen soll. Es ist heute Standard, dass jede Unternehmung, die sicherheitsrelevante Tätigkeiten wahrnimmt, über ein SMS verfügt
Die Sicherheits-RL enthält grundsätzliche Anforderungen an die Sicherheit, welche zu einem Grossteil bereits in der aktuellen Schweizer Gesetzgebung enthalten sind. Die zusätzlichen Aufwendungen für SiGe und SiBe sollten moderat ausfallen. Der Aufwand seitens der Transportunternehmen kann nicht generell quantifiziert werden, weil dies davon abhängt, wie ein Transportunternehmen die Sicherheit aktuell managt. D.h. ob ein SMS (wenn auch "nur" implizit") vorliegt oder nicht. Die eigentlichen Gebühren werden sich voraussichtlich im Bereich von 500 - 5'000 CHF pro SiBe / SiGe belaufen (ausgenommen Ersterteilungen von neuen Eisenbahnverkehrsunternehmen / Infrastrukturbetreiberinnen können höher ausfallen).
Zu c)
Die Übergangsfristen für SiBe (für Fahrten auf eigenem Netz) und SiGe sind bewusst relativ kurz definiert. Ziel ist es, mit den neuen Instrumenten zu arbeiten und beidseits Erfahrungen zu gewinnen. D.h. an Stelle einer rigiden Umsetzung (bis hin zur Nichterteilung) soll das SMS schrittweise verbessert werden können, bis schliesslich eine Erteilung über die ganze mögliche Dauer von 5 Jahren ohne Auflagen und Vorbehalte möglich sein wird.
Zu d)
Der erste Entwurf einer Richtlinie Netzzugang (als Ersatz für den bestehenden Leitfaden Netzzugang) wird zur Dokumentation der Vernehmlassung mitgegeben werden. Darin sind konkretisierte Angaben zu den Anforderungen und Umsetzungshilfen enthalten.