Bericht Vorkonsultation

Vernehmlassung 2012/86: Umsetzung der EU-Richtlinien über Interoperabilität und Sicherheit · 116 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 19Fedlex · Erläuternder Bericht

Referenz/Aktenzeichen: 021.30/2012-09-14/286

Umsetzung der Interop- und der Sicherheitsrichtlinie der EU

Auswertungsbericht über die Ergebnisse der Vorkonsultation

Zu e)

Die Formulierung in Art. 15y EBV-Entwurf lässt dem BAV entsprechenden Spielraum, so dass möglichst keine Doppelspurigkeiten oder unnütze Arbeiten entstehen werden. Konkret kann dies erst beim expliziten Start der Arbeiten zum Infrastrukturregister geklärt werden. Dabei werden die Infrastrukturbetreiberinnen einbezogen. Voraussichtlich wird dannzumal parallel dazu eine Richtlinie zum Infrastrukturregister erarbeitet werden.

Zu f)

- Ein Zertifikat über ein Managementsystem, z.B. ISO 9000, erfüllt die für eine SiBe bzw.

SiGe gestellten Anforderungen nur teilweise. Jedoch sollen solche Zertifikate "angerechnet" werden, so dass für den Gesuchsteller die Gebühren tiefer ausfallen können, sofern er dem Gesuch ein Managementzertifikat einer akkreditierten Zertifizierungsstelle beilegt.

- Das Vorgehen bei grenznahen Strecken in Bezug auf die gegenseitige Anerkennung - ins-

besondere von durch das BAV erteilten SiBe und SiGe - durch die ausländische Behörde, kann heute nicht abgeschätzt werden. Dies wird im Rahmen der Umsetzung pragmatisch mit den einzelnen Nachbarstaaten erfolgen müssen. Art. 5g EBV-Entwurf soll zudem noch klarer formuliert werden: Ausländische Sicherheitsgenehmigungen und -bescheinigungen können für grenznahe Strecken und Fahrten darauf grenznahen Strecken anerkannt werden, ohne dass hierfür ein zwischenstaatliches Abkommen über die gegenseitige Anerkennung solcher Bescheinigungen erforderlich wäre.

- Derzeit ist noch unklar, ob die Fahrzeuge in der SiBe aufgeführt werden sollen oder nicht.

Ist dies der Fall, so wird eine kürzere Frist für die Erteilung einer "Erweiterung" nötig sein. Andernfalls beurteilen wir 3 Monate Antragsfrist für SiBe als angemessen.

- Form, Inhalt und Aufbau der Sicherheitsgenehmigung werden in der Richtlinie Netzzugang

definiert werden.