Entwurf RL Netzzugang

Vernehmlassung 2012/86: Umsetzung der EU-Richtlinien über Interoperabilität und Sicherheit · 92 Seiten

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BAV Abteilungen Infrastruktur und Sicherheit

Richtlinie zum Erlangen von Netzzugangsbewilligung und Sicherheitsbescheinigung sowie Sicherheitsgenehmigung

12 Fristen

Die Bearbeitungsfristen des BAV können nur eingehalten werden, wenn die Gesuchsunterlagen vollständig und widerspruchsfrei sind. Wenn Unterlagen nachgefordert bzw. Angaben präzisiert werden müssen, wird der Lauf der Fristen unterbrochen.

Übersicht der Bearbeitungsfristen BAV

- Netzzugangsbewilligung

Neuerstellung und Erneuerung  3 Monate

- Sicherheitsbescheinigung

Teil A und Teil B gemeinsam  3 Monate

Nur Teil A  3 Monate

Nur Teil B  3 Monate

Erweiterung Teil B (neue Strecken und oder

neu Fahrzeuge, -typen oder -serien),

d.h. ohne Anpassung des Teils A  1 Monat

- Sicherheitsgenehmigung  4 Monate

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