Entwurf RL Netzzugang

Vernehmlassung 2012/86: Umsetzung der EU-Richtlinien über Interoperabilität und Sicherheit · 92 Seiten

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BAV Abteilungen Infrastruktur und Sicherheit

Richtlinie zum Erlangen von Netzzugangsbewilligung und Sicherheitsbescheinigung sowie Sicherheitsgenehmigung

11.3.1 Sicherheitsmanagementsystem (SMS)

Sicherheitsmanagementsystem (Art. 5c EBV)

Die ersuchende ISB hat mittels einer Beschreibung des SMS für die Organisation der Sicherheit in seinem Verantwortungsbereich nachzuweisen, dass es ständig einen sicheren und zuverlässigen Betrieb zu gewährleisten vermag. Die Daten können in elektronischer (CD-ROM, DVD etc.) oder in Papierform zur Verfügung gestellt werden.

→→→→ Die detaillierten Anforderungen sind in Ziffer 13 (SMS) aufgeführt.

11.4 Änderungen im Betrieb

Bei wesentlichen Änderungen der Art oder des Umfangs des Betriebs auf dem

unterhaltenen bzw. betriebenen Netz (z.B. Veränderung der möglichen Verkehrsarten, wesentliche Änderungen der Beschäftigten-Anzahl, Mehr-/Minderleistung im Jahr, neue Strecken, relevante Änderung der Netznutzungsbedingungen bzw. der Angaben für das Infrastrukturregister) einer ISB ist die SiGe zu erneuern. In diesen Fällen ist eine neue SiGe zu beantragen. Das SMS ist entsprechend zu erweitern und zu ergänzen.

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