Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/93: Beiträge des Bundes an die Olympischen Winterspiele Schweiz 2022 · 52 Seiten

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Mittelbedarf in der Normallage

Aus heutiger Sicht werden insgesamt 2 500 Polizisten, zwei Ablösungen von je 5 000 Angehörigen der Armee und 800 Angehörige des Zivilschutzes zur Gewährleistung der Sicherheit benötigt. Dazu kommen weitere Vertreter der Sicherheitsorgane des Bundes (Nachrichtendienst, Bundessicherheitsdienst, Bundeskriminalpolizei und Grenzwachtkorps) sowie der verschiedenen Blaulichtorganisationen. Die Sicherheit in den nichtöffentlichen Räumen wird von Angehörigen privater Sicherheitsdienstleistungsunternehmen und von Freiwilligen gewährleistet.

Um den Bedarf an 2 500 Polizisten zu decken, sind ein IKAPOL-Einsatz und die Unterstützung durch Polizeikräfte aus dem benachbarten Ausland zwingend. Der IKAPOL-Einsatz erfolgt gestützt auf die Vereinbarung über die interkantonalen Polizeieinsätze vom 6. April bzw. 7. November 2006. Die Grundlagen für die Unterstützung durch die Polizeikräfte aus dem benachbarten Ausland bestehen in den bilateralen Polizeikooperationsabkommen, welche die Schweiz etwa mit Deutschland, Frankreich und Österreich abgeschlossen hat. Zudem hat die Schweiz für den Bereich der Luftraumüberwachung mit sämtlichen Nachbarstaaten, entsprechende Vereinbarungen geschlossen.

Der Einsatz der Armee wird gemäss Artikel 67 des Militärgesetzes vom 3. Februar 19955 (MG) im Assistenzdienst erfolgen. Hierfür ist zu gegebener Zeit dem Parlament eine entsprechende Botschaft zu unterbreiten. Dabei liegen die Einsatzverantwortung bei den zivilen Behörden, die Führung und die Koordination der einzusetzenden militärischen Mittel bei der Armee. Die lange Dauer des Einsatzes wird zu einer Konzentration der Dienstleistungen der Truppe im ersten Quartal 2022 und somit zu einem eingeschränkten Handlungsspielraum für weitere Dienstleistungen für den Rest des Jahres führen. Auch ist der Einsatz vom zukünftigen Armeemodell abhängig.

Die je rund 5 000 Armeeangehörigen werden zur Gewährleistung der Sicherheit in folgenden Bereichen eingesetzt: Schutzaufgaben (Personenschutz, temporärer Objektschutz, Überwachung von Wettkampfanlagen), Unterstützungsaufgaben in den Bereichen Logistik (Material, Transporte, Geräte, usw.), Führungsunterstützung, ABC-Schutz, Auf- und Abbauarbeiten der Sicherheitsdispositive, Überwachung des Luftraumes und Luftpolizeidienst bei zeitweise eingeschränktem Luftverkehr, Bodenaufklärung und Lufttransporte. Ob die Armee nebst diesen Aufgaben noch für weitere Unterstützungsleistungen – z.B. in den Bereichen Auf- und Abbau von Sportinfrastrukturen – herangezogen wird, ist im Rahmen der Durchführungsbotschaft zu klären. Auf nationaler Ebene werden zudem der Bundessicherheitsdienst (BSD), die Bundeskriminalpolizei (BKP), das Grenzwachtkorps (GWK) und der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) zum Einsatz gelangen. Gemäss heutiger Planung können die zusätzlichen Aufgaben durch die bestehenden Ressourcen abgedeckt werden, lediglich der BSD und der NDB müssen minimal und temporär verstärkt werden.

Die Entwicklung der Sicherheitslage bis ins Jahr 2022 kann aus heutiger Sicht nicht abschliessend beurteilt werden. Deshalb wurde bei der Beurteilung von der aktuellen nationalen und internationalen Sicherheitslage ausgegangen. Es ist bereits heute absehbar, dass die Durchführung von weiteren Grossveranstaltungen (z.B. WEF) im Jahre 2022 die zivilen Behörden und die Armee sowohl aus bestandes- als auch aus

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