Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/93: Beiträge des Bundes an die Olympischen Winterspiele Schweiz 2022 · 52 Seiten

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Prinzip aus, dass ein Zuschlag des IOC nur dann erreicht werden kann, wenn mit einer national fundierten, zugleich aber auch international breit abgestützten Dialogstrategie eine breite Akzeptanz für die Olympischen Winterspiele Schweiz 2022 geschaffen wird. In Anbetracht des internationalen Stellenwerts des Projekts erachtet es der Bundesrat als angebracht, dass der Bund 50 % der Kosten für die Kandidatur übernimmt.

Für die Durchführung der Olympischen Winterspiele Schweiz 2022 wird basierend auf Expertenberechnungen von Ausgaben in der Höhe von 2,8 Milliarden Franken und Einnahmen von 1,5 Milliarden Franken ausgegangen. Damit verbleibt ein Fehlbetrag von 1,3 Milliarden Franken. Bei diesen Zahlen handelt es sich um vorläufige Schätzungen. Diese wurden von zwei Beratungsunternehmen mit ausgewiesenem Expertenwissen in Fragen der Olympiaorganisation überprüft und in einem vorläufigen Budgetrahmen zusammengeführt. Der Bundesrat beantragt einen Beitrag von maximal 1 Milliarde Franken an die ungedeckten Kosten der Durchführung. Entsprechend geht es für die Organisatoren darum, die Finanzierungslücke auf höchstens 1 Milliarde Franken zu reduzieren.

Bei den Durchführungskosten nicht berücksichtigt sind die öffentlichen Investitionen im Bereich der Verkehrsinfrastruktur, die Investitionen Privater (namentlich permanente Bauten für Unterkünfte, Sportstätten, Medieneinrichtungen, Telekommunikation) und die Kosten der Sicherheit, die nicht direkt dem Veranstalter zugewiesen werden können. Die Kosten für die Sicherheitsaufwendungen, die nicht der Veranstalter trägt, übernimmt grundsätzlich der Kanton Graubünden.