Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/93: Beiträge des Bundes an die Olympischen Winterspiele Schweiz 2022 · 52 Seiten

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1 Ausgangslage und Rahmenbedingungen

1.1. Ausgangslage

1.1.1 Kandidatur als vorgezogener Durchführungsentscheid

Die Organisation olympischer Winterspiele ist ein nationales Projekt mit grosser internationaler Ausstrahlung. Eine Nation, die sich der Herausforderung dieses Projekts stellt, steht im Schaufenster der Weltöffentlichkeit. Olympische Winterspiele sind deshalb für den mit der Durchführung beauftragen Staat eine einmalige Chance, seine geschichtliche Entwicklung, politische Tradition, kulturelle Vielfalt und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einem weltweiten Milliardenpublikum näherzubringen.

Vor diesem Hintergrund ist der Bundesrat zur Auffassung gelangt, die Bestrebungen von Swiss Olympic und des Kantons Graubünden zur Vorbereitung einer schweizerischen Kandidatur für die olympischen Winterspiele 2022 zu unterstützen. Gegenstand des vorliegenden Berichts ist die finanzielle Unterstützung der Kandidatur durch den Bund in der Höhe von 30 Millionen Franken (Gesamtkosten der Kandidatur: 60 Millionen Franken) und die damit zusammenhängenden weiteren Verpflichtungen des Bundes (Garantieleistungen gegenüber dem Internationalen Olympischen Komitee, IOC).

Der Entscheid über die Beitragsleistung des Bundes an die Kandidatur ist ein politisches Präjudiz mit erheblichen finanziellen Folgen. Aus Gründen der politischen Transparenz und finanziellen Planungssicherheit beabsichtigt daher der Bundesrat, den eidgenössischen Räten bereits in der jetzigen Projektvorphase einen Verpflichtungskredit von 1 Milliarde Franken für die Finanzierung der Deckungslücke des Durchführungsbudgets (sog. OCOG-Budget). Dieser Kredit stellt zugleich die finanzrechtliche Grundlage für die Ermächtigung des Bundesrates dar, die vom IOC einverlangten finanziellen Garantien bezüglich Infrastrukturinvestitionen und Defizitdeckung abzugeben.

1.1.2 Stand der Arbeiten und politische Optionen

Die Vorbereitungsarbeiten für die Lancierung einer Kandidatur sind im internationalen Vergleich weit gediehen, befinden sich aber immer noch in einer Studienphase. Die Ende August 2012 vorliegenden Erkenntnisse zur Machbarkeit des Olympiaprojekts haben für den Bundesrat eine Aussagequalität, welche die finanzielle Unterstützung des Bundes sowohl in der Phase der Kandidatur als auch im Hinblick auf die Durchführung der internationalen Grossveranstaltung rechtfertigen.

Entsprechend ist es das Ziel dieses Berichts, das heute verfügbare Expertenwissen und die daraus gewonnen Erkenntnisse zur Durchführung von olympischen Winterspielen umfassend darzustellen. Dabei gilt es in Rechnung zu stellen, dass die heute zur Diskussion stehenden Lösungsansätze bei der Erarbeitung der Detailkonzepte wesentliche Änderungen erfahren können.

Was Inhalt und Form des Berichts des Bundesrates betrifft, wurde dieser in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Verwaltungsstellen des Kantons Graubünden (Departement für Volkswirtschaft und Soziales) vorbereitet. Mit Botschaft vom 10.