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Vernehmlassung 2012/98: Verordnungsänderungen im Rahmen der Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz und zu deren Finanzierung · 10 Seiten

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Anhang (Ziff. III)

Änderung bisherigen Rechts

Die nachstehenden Verordnungen werden wie folgt geändert:

1. Leitungsverordnung vom 30. März 19943

Art. 116 Zusätzliche Bewilligung

Leitungsteile von Freileitungen innerhalb der Baulinienabstände von Nationalstrassen müssen auch vom Bundesamt für Strassen bewilligt werden.

2. Lärmschutz-Verordnung vom 15. Dezember 19864

Art. 17 Abs. 4 Bst. a und abis

4Für die Durchführung von Sanierungen und Schallschutzmassnahmen bei Strassen wird die Frist (Abs. 3) verlängert:

a. bei Nationalstrassen ohne diejenigen nach Buchstabe abisbis zum 31. März 2015;

abis.bei Nationalstrassen, die mit dem Netzbeschluss vom 10. Dezember 2012 neu als Nationalstrassen klassiert wurden, bis zum 31. März 2018;

3 SR 734.31

4 SR 814.41