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Vernehmlassung 2012/98: Verordnungsänderungen im Rahmen der Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz und zu deren Finanzierung · 10 Seiten
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Anhang (Ziff. III)
Änderung bisherigen Rechts
Die nachstehenden Verordnungen werden wie folgt geändert:
1. Leitungsverordnung vom 30. März 19943
Art. 116 Zusätzliche Bewilligung
Leitungsteile von Freileitungen innerhalb der Baulinienabstände von Nationalstrassen müssen auch vom Bundesamt für Strassen bewilligt werden.
2. Lärmschutz-Verordnung vom 15. Dezember 19864
Art. 17 Abs. 4 Bst. a und abis
4Für die Durchführung von Sanierungen und Schallschutzmassnahmen bei Strassen wird die Frist (Abs. 3) verlängert:
a. bei Nationalstrassen ohne diejenigen nach Buchstabe abisbis zum 31. März 2015;
abis.bei Nationalstrassen, die mit dem Netzbeschluss vom 10. Dezember 2012 neu als Nationalstrassen klassiert wurden, bis zum 31. März 2018;