Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/106: Revision Verordnung über gentechnisch veränderte Lebensmittel (VGVL) · 185 Seiten
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Die Anpreisung „Produktion ohne gentechnisch veränderte Futterpflanzen" ist nicht in die Verordnung über gentechnisch veränderte Lebensmittel aufzunehmen. Auf den neu vorgeschlagenen Art. 7 c ist zu verzichten. Sie würde die Konsumenten täuschen, wäre nicht seriös kontrollierbar, würde für eine nur halbwegs brauchbare Kontrolle einen erheblichen Mehraufwand bei der Lebensmittelkontrolle bedingen und ist überflüssig, weil die Anforderung bereits durch das Label „SUISSE GARANTIE" abgedeckt ist.
Falls die Auszeichnung „Produktion ohne gentechnisch veränderte Futterpflanzen" trotzdem eingeführt werden soll, ist sie zwingend auf Primärprodukte (Milch, Fleisch, Eier) zu beschränken.
Kanton Nidwalden Schweizer Bauern verzichten gemäss den Ausführungen in den Erläuterungen auf den Einsatz von gentechnisch verändertem Pflanzenmaterial bei der Fütterung ihrer Tiere. Der dadurch gegenüber der ausländischen Konkurrenz erhöhte Aufwand soll auf den Produkten entsprechend ausgewiesen werden können. Deshalb soll neu auf Lebensmitteln tierischen Ursprungs mit dem Ausdruck „Produktion ohne gentechnisch veränderte Futterpflanzen" geworben werden dürfen, sofern die Voraussetzungen dafür gegeben sind.
Das Anliegen ist verständlich. Allerdings wird bezweifelt, ob die Unterscheidung der Deklaration „ohne Gentechnik hergestellt“ und „Produktion ohne gentechnisch veränderte Futterpflanzen“ in der Praxis überprüft werden kann. Diese Forderungen sind bereits durch das Label SUISSE GARANTIE abgedeckt. Produkte mit diesem Label werden unter diesen Bedingungen erzeugt und auch vermarktet.
Die vorgeschlagene Regelung mit dem Begriff „Produktion ohne gentechnisch veränderte Futterpflanzen“ weist zudem Mängel auf:
1. Er vermittelt Konsumentinnen und Konsumenten falsche Vorstellungen. Es
ist davon auszugehen, dass sich die Konsumentinnen und Konsumenten darunter vorstellen, dass die Tiere zwar mit Tierarzneimitteln behandelt werden, die mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt wurden, dass aber das Futter ohne Gentechnik hergestellt wurde. Sie sind sich wohl kaum bewusst, dass die Tiere Futter erhalten, das teilweise gentechnisch hergestellt wurde, nämlich Futterzusätze wie Vitamine und Aminosäuren. Diese werden üblicherweise mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen produziert und könnten auch bei einer „Produktion ohne gentechnisch veränderte Futterpflanzen" eingesetzt werden.
2. Der Begriff dürfte gemäss Art 7c Abs. 2 nur verwendet werden, wenn nach
schweizerischem Recht gleichartige Futtermittel oder Futtermittelzusätze verwendet werden dürfen, die aus gentechnisch veränderten Pflanzen bestehen, solche enthalten oder aus solchen gewonnen wurden. Diese Einschränkung ist reine Augenwischerei. Sämtliche Nutztiere können mindestens teilweise mit Mais oder Soja gefüttert werden, also ist er in jedem Fall erlaubt.
3. Absurd wird der Ausdruck bei verarbeiten Produkten. Was nützt der Aus-
druck "Produktion ohne gentechnisch veränderte Futterpflanzen" auf einem Käse, einem Joghurt oder einem Ei? Auch diese Produkte müssten nicht frei von Gentechnik sein. Gentechnisch hergestellte Zutaten und Zusatzstoffe sind ohne Deklaration erlaubt, wenn die Produkte frei sind von