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Vernehmlassung 2013/106: Revision Verordnung über gentechnisch veränderte Lebensmittel (VGVL) · 185 Seiten

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Es wird ein Detail ausgelobt (Futterpflanzen) ohne gleichzeitig darauf hinzuweisen, in welchen Bereichen Gentechnologie sehr wohl zum Einsatz kommt, so z.B. bei weiteren Futterbestandteilen, Hilfsstoffen, Vitaminen, Tierarzneimitteln und anderem mehr. Damit ist die Einhaltung der Forderung von Art. 18 LMG nicht mehr sichergestellt.

Im Weiteren sind Deklarationen und deren Überprüfung mit Kosten verbunden, weshalb auch aus diesem Grund Zurückhaltung mit zusätzlichen Auflagen geübt werden sollte. Namentlich der Preis von Fleisch sollte nicht durch zusätzliche Auflagen belastet werden, sind die hohen Preise doch schon heute ein wichtiger Faktor für den Einkaufstourismus. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, inwieweit die Konsumenten überhaupt am Verzicht von GVO-Futtermitteln interessiert sind. Laut Angaben des Futtermittelverbands sind die Mehrkosten für entsprechende Futtermittel mit 45 - 60 Mio Fr. beachtlich. Dass sich schon heute grosse Teile der Konsumenten eher nach dem Preis als nach Sonderleistungen orientieren zeigt die Tatsache, dass für 1 Mia Fr. jährlich Fleisch im grenznahen Ausland eingekauft wird.

3. Schlussfolgerung

Aus all diesen Gründen lehnt das kf die vorgeschlagene Revision ab. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf den Fall, dass die Deklaration „ohne Gentechnik hergestellt“ trotz aller Negativpunkte trotzdem aufgeweicht wird.