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Vernehmlassung 2013/106: Revision Verordnung über gentechnisch veränderte Lebensmittel (VGVL) · 185 Seiten

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bung von Produkten zu verwenden.

Den Akademien der Wissenschaften Schweiz ist es ein Anliegen, dass die Deklarierungsvorschriften die Transparenz der Herstellungsweise

eines Produktes maximal gewährleisten, um den Konsumenten mög-

lichst komplett und gut verständlich zu informieren und ihm Wahlfreiheit zu gewähren.

Die beteiligten Expertinnen und Experten waren sich aber insgesamt nicht einig. So befürchten die einen, Negativdeklarationen (“ohne Gentechnik hergestellt”, “Produktion ohne gentechnisch veränderte Futterpflanzen”) könnten eine Täuschungsgefahr mit sich bringen, da sie sich nicht von Produkten unterscheiden, die auf Negativdeklarationen verzichten und die Negativdeklaration suggeriert, dass alle Produkte, die keine Deklaration aufweisen, mit Gentechnik hergestellt wurden. Die Negativdeklaration sagt weniger über das Vorhandensein von GVO im Herstellungsprozess aus, als darüber, dass sich der Hersteller diesbezüglich strengeren Dokumentationspflichten unterstellt. Sie lehnen deshalb die vorgelegte Revision der VGVL grundsätzlich ab.

Andere sind der Meinung, dass Negativdeklarationen dem Produzenten ermöglichen, Zusatzkosten, die durch den Verzicht oder teilweisen Verzicht auf GVO entstanden sind, zu deklarieren. Der Konsument erhält zusätzliche Informationen zur Herstellungsweise eines Produktes. Die Transparenz wird somit für Produkte erhöht, bei denen eine Deklaration stattfindet. Diese ExpertInnen befürworten die vorliegende Revision vollumfänglich.

Argumente contra und pro die Revision

Aus naturwissenschaftlicher Sicht gibt es keine wissenschaftliche Evidenz dafür, dass GV-Produkte gegenüber konventionellen Produkten qualitativ minderwertig sind und der Verzicht auf GVO eine Mehrleistung bezüglich Qualität des Produktes darstellt (NFP 59; 2012). Die durch Experten vertretenen Gremien Forum Genforschung (FoGeFo) und Schweizerische Gesellschaft für Ernährung (SGE) lehnen deshalb die neugeschaffene Möglichkeit der Auslobung eines Teilverzichts auf GVO ab. Diese Gremien sind zudem der Meinung, dass der neue Hinweis “Produktion ohne gentechnisch veränderte Futterpflanzen” bei den KonsumentInnen nicht zu mehr Transparenz, sondern eher zu mehr Verwirrung führen würde. Zudem könnte die Auslobung nur für Futtermittel bald den Anspruch wecken, auch andere “teilweise Verzichte” auszuloben. Ein Kennzeichnungssystem, bei dem alle bei der Produktion verwendeten Zusatz- und Hilfsstoffe deklariert werden, würde die Transparenz maximal gewährleisten.

Die Experten dieser beiden Gremien empfehlen deshalb, die Negativde-

klarationen durch ein Kennzeichnungssystem zu ersetzen, bei dem alle

bei der Produktion verwendeten Zusatz- und Hilfsstoffe deklariert wer-

den.

Aus sozial- und marktwissenschaftlicher Sicht hingegen stehen die Argumente im Zentrum, dass die Wahlfreiheit der KonsumentInnen sowie die Konkurrenzfähigkeit der Schweizer Produkte gewährleistet werden muss. Die durch ExpertInnen vertretenen Gremien Forum Biodiversität (FoBiodiv) und Plattform Lebensmitteltechnologie (SATW) sind der Meinung, dass die Änderungsvorschläge für das VGVL diese Vorgaben unterstützen. Sie begrüssen deshalb die vorgeschlagene Teilrevision vollumfänglich. Sie erachten die neugeschaffene Möglichkeit der Auslobung eines Teilverzichts auf GVO insbesondere aus