Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/106: Revision Verordnung über gentechnisch veränderte Lebensmittel (VGVL) · 185 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 46Fedlex · Ergebnisbericht

Organisation Inhalt

zwei Gründen als sinnvoll.

1) Die Transparenz gegenüber den KonsumentInnen wird erhöht. 2) Die Schweizer LandwirtInnen können die Mehrkosten, welche ihnen durch den Verzicht auf GV-Futterpflanzen entstehen, ausweisen. Dies ist umso bedeutender, als dass die Bestimmungen in den Nachbarländern weniger einschränkend sind als in der Schweiz, wodurch der Schweizer Landwirtschaft in der heutigen Situation tendenziell Nachteile entstehen.

Die Akademien der Wissenschaften Schweiz begrüssen einstimmig,

dass die bisher geltende strikte Auslegung des Hinweises “ohne Gen-

technik hergestellt” weiter beibehalten wird.

Im internationalen Kontext erscheint es jedoch als problematisch, dass die Negativdeklaration nur dann verwendet werden darf, wenn nach schweizerischem Recht gleichartige Lebensmittel, Zusatzstoffe, Verarbeitungshilfsstoffe, etc. in der Schweiz bewilligt worden sind. Damit werden Produzenten von der Negativdeklaration ausgeschlossen, die Ware im Ausland herstellen, wo weit mehr GVO zugelassen sind als in der Schweiz. Ihre Massnahmen zur Vermeidung der Verwendung von GVO im Herstellungsprozess dürfen sie in vielen Fällen nicht ausloben, obschon ihre diesbezüglichen Bemühungen möglicherweise noch viel aufwendiger sind als dies für Schweizer Produzenten der Fall ist.

Die Präzisierungen zur Aufmachungen des Hinweises (betreffend Grösse und Schrift) werden einstimmig als sinnvoll erachtet.

Literatur:

Aerni P., Scholderer, J., Ermen D. (2011) What would Swiss consumers decide if they had freedom of choice? Evidence from a field study with GM corn bread. Food Policy 36 (6): 830-838

Leitungsgruppe des NFP 59 (2012) Nutzen und Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen. Bern.

Migros- Die Migros hat grundsätzlich Verständnis für das Anliegen der Branche, tieri-Genossenschafts- sche Produkte entsprechend zu deklarieren, wenn während ihrer Herstellung bund kein gentechnisch verändertes Futter zum Einsatz kam. Eine Auslobung auf dem Produkt halten wir aber für den falschen Weg. Auch die Lockerung der Anforderungen an die Deklaration „ohne Gentechnik hergestellt" lehnen wir ab. Unsere ausführliche Argumentation finden Sie auf den folgenden Seiten. Wir danken Ihnen für die wohlwollende Prüfung unserer Anliegen und stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Einleitung

Die Skepsis der Schweizer Bevölkerung gegenüber gentechnisch veränderten Organsimen in Lebensmitteln ist unserer Einschätzung nach gross. Die Migros nimmt die Bedenken ernst und verzichtet auf den Verkauf von gentechnisch veränderten Lebensmitteln wie Früchte, Gemüse oder Getreide. Schweizer Fleisch, Eier und Milch sind garantiert ohne GVO-Futterpflanzen produziert. Einzig bei importierten tierischen Produkten, die keinem Label entsprechen, können wir die Verwendung von GVO-Futterpflanzen nicht ganz ausschliessen.

Die Schweizer Lebensmittelbranche bezeichnet sich im allgemeinen Sprachgebrauch als GVO-frei1 Aus unserer Sicht dürfte sich in naher Zukunft an diesem Grundsatz nichts ändern. Diese Einschätzung stützen wir unter anderem