Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/106: Revision Verordnung über gentechnisch veränderte Lebensmittel (VGVL) · 185 Seiten
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Organisation Inhalt
auf das Bekenntnis der Branche zur Qualitätsstrategie, wo der Verzicht auf GVO2 zur Nutzung von Marktchancen festgeschrieben ist Eine Revision der Verordnung über gentechnisch veränderte Lebensmittel VGVL in Bezug auf die Kennzeichnung „ohne Gentechnik hergestellt", halten wir im Moment nicht für notwendig.
Nachfolgend unsere Einschätzungen zur Auslobung der GVO-freien Fütterung sowie zu den Änderungsvorschlägen der Anforderungsbedingungen der Deklaration „ohne Gentechnik hergestellt".
Auslobung der Verwendung von GVO-freien Futterpflanzen
Obschon wir dem Anliegen der Branche durchaus Verständnis entgegenbringen, halten wir eine Auslobung der Fütterung mit GVO-freien Futterpflanzen für den falschen Ansatz. Dies aus folgenden Gründen:
Die Migros setzt intensiv auf Schweizer Produkte und damit auf eine garantierte Fütterung ohne GVO-Futterpflanzen. Der Anteil an Schweizer Fleisch etwa liegt in der Migros bei 80 Prozent und mehr (Geflügel rund 60 Prozent).
Die Relevanz für Konsumentinnen und Konsumenten, ob ein tierisches Produkt von einem Tier stammt, das ohne GVO-Futterpflanzen gefüttert wurde, ist im Gegensatz zum direkten Konsum von GVO-Produkten fraglich. Andere Mehrwerte sind kundenrelevanter, so etwa das Tierwohl oder ein restriktiver Antibiotika- Einsatz.
Die Diskriminierung der Schweizer Landwirte bleibt bestehen, da sich die geplante Auslobung von jener in unseren Nachbarländern unterschiedet. Kann ein Konsument zwischen einem Joghurt wählen mit der Auslobung „ohne Gentechnik“ (Deutschland) und einem mit der Auslobung „Produktion ohne gentechnisch veränderte Futterpflanzen" (Schweiz), dürfte er sich eher für das erste entscheiden. Und dies, obwohl auch in Deutschland Zusatzstoffe (Vitamine etc.) verfüttert werden, die mit Hilfe von gentechnisch veränderten Organismen hergestellt wurden und deshalb eigentlich eine Täuschung der Konsumenten stattfindet.
Aus Sicht der Migros ist es Sache der Branche, die GVO-Freiheit bei den Futterpflanzen mit anderen Kommunikationsmassnahmen verständlich zu machen.
Die vorgeschlagene Auslobung bringt für die KonsumentInnen mehr Verwirrung, denn Klarheit: So ist es theoretisch möglich, dass der Konsument die Wahl hat zwischen einem Stück Fleisch aus der Schweiz, das mit der geplanten Auslobung versehen ist, einem Stück ohne Auslobung (da Bio oder ausschliesslich mit Raufutter gefüttert), einem ausländischen Stück mit Auslobung (da Kontrolle der Futterpflanzen möglich) und einem ausländischen Stück ohne Auslobung (da Kontrolle unmöglich ist, aber deswegen nicht zwingend mit GVO-Futterpflanzen produziert),.
Solange sich die EU nicht auf eine einheitliche Regelung zur Auslobung der GVCD-Freiheit einigen kann, besteht kein Anpassungsdruck oder Mehrwert durch die Information für die Konsumenten.
Auslobung „ohne Gentechnik hergestellt" bei zusammengesetzten Produkten
Die Migros" lehnt die Lockerung der Anforderungen an die Deklaration „ohne Gentechnik hergestellt" aus folgenden Gründen ab:
Die Migros ist generell gegen eine Auslobting der GVO-Freiheit auf