Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/108: Teilrevision der Tierarzneimittelverordnung (TAMV) (2. Etappe, Massnahmenpaket 1) und Teilrevision der Arzneimittel-Werbeverordnung (AWV) zur Umsetzung der Mo. Eder 13.3393 · 79 Seiten
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ne korrekte Versorgung mit den wirksamen Mitteln nicht mehr sichergestellt werden könnte. Ausserdem würde dieses Verbot das Risiko der resistenten Keime eher fördern denn einschränken, weil so zu oft als Therapie-Einleitung ein wenig wirksames Alternativ-Präparat zum Einsatz kommen dürfte, was den Therapieerfolg und infolge Wechsel des Mittels während der Therapie zu einem zusätzlich erhöhten Risiko von Selektion Antibiotikaresistenter Keime beitragen würde. Im Weiteren verweisen Bell Schweiz AG, die SVGK und die SGP auf die Stellungnahme der GST, die sie vollumfänglich unterstützen.
Die FRC war als Verband, der für die Information der Konsumentinnen und Konsumenten sorgt und deren Interessen vertritt, an der Erarbeitung der nationalen Strategie Antibiotikaresistenzen (StAR) beteiligt. Sie befürwortet die Stossrichtung der Revision der Tierarzneimittelverordnung, die grundsätzlich die gleiche ist wie jene des Projekts StAR: den Einsatz von Antibiotika auf die Behandlung von Krankheiten zu beschränken, die verabreichenden Personen besser zu informieren, die Verantwortlichkeiten zu klären und eine bessere Datenbank zu schaffen, damit die Situation beurteilt und am richtigen Ort gehandelt werden kann.
Die FRC hat mit ihrer Analyse der antibiotikaresistenten Bakterien auf Geflügelfleisch aufgezeigt, dass die Produkte zu oft resistente Keime aufweisen, wenn sie zu den Konsumentinnen und Konsumenten gelangen. Um die Entwicklung von resistenten Keimen in der Tierhaltung zu verhindern, fordert die FRC, dass folgende Massnahmen in die Revision der Verordnung aufgenommen werden:
• sämtliche finanziellen Anreize für die Verschreibung oder die Verwendung von Antibiotika sind zu beseitigen und durch Anreize für die Vorbeugung von Krankheiten und den Einsatz von komplementärmedizinischen Methoden zu ersetzen;
• kritische Antibiotika sind wirklich nur als äusserstes Mittel einzusetzen, dies zusätzlich zur Massnahme, dass die Vorräte solcher Antibiotika aus den Landwirtschaftsbetrieben zu entfernen sind;
• die Datenbank ist so weit als möglich zu verfeinern, um ein wirksames Handeln am richtigen Ort zu ermöglichen;
Das Thema Lebensmittel und ihre Produktion betreffen die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten, die die Hauptabnehmerinnen und -nehmer dieser Erzeugnisse sind, ganz besonders. Die FRC fordert deshalb, dass ihre Anpassungswünsche im Verordnungsentwurf vollumfänglich berücksichtigt werden.
Die RS GST SG,AR,AI weist darauf hin, dass der generelle Fehler im System der TAMV auch mit dieser Änderung bestehen bleibt: Der verschreibende/abgebende Tierarzt ist verpflichtet, sich mit der TAM-Vertrags-Kontrolle selbst zu kontrollieren. Die ganze Verantwortung für den Medikamenteneinsatz liegt fast ausschliesslich beim Tierarzt – ein intensiver Einbezug der Anwender (Landwirte, Nutztierhalter) auch durch zusätzliche Ausbildung ist nötig.
Eine lückenlose und nachverfolgbare elektronische Dokumentation des Antibiotikaverbrauches auf allen Stufen könnte dazu führen, dass Betriebe mit übermässigem Einsatz gezielt aufgespürt und einer Ueberprüfung zugeführt werden. Die angestrebte Senkung des Antibiotikaverbrauchs wird von der Regionalsektion vollständig unterstützt.
Als führendes Unternehmen in der künstlichen Besamung beim Rind ist sich Swissgenetics über die Bedeutung beim Einsatz von Tierarzneimitteln und insbesondere von Antibiotika bewusst und begrüsst die vorgesehenen Änderungen grundsätzlich. Sie weist aber darauf hin, dass es für die Umsetzung wichtig ist, dieses Bewusstsein auch bei den Tierhaltern nachhaltig zu fördern. Da die vorliegende Revision der TAMV zu einer Einschränkung der Abgabe von Tierarzneimitteln auf Vorrat führt, wird eine intensive Informationsarbeit bei den Tierhaltern nötig sein. Um eine Reduktion des Antibiotikaeinsatzes in der Nutztiermedizin zu erreichen, bedarf es eines ganzheitlichen Ansatzes, wo insbesondere auch Tierhaltung und Tiertransport kritisch beleuchtet werden müssen.
Der ZT möchte betonen, dass die Änderungen in der TAMV nicht genügen als Massnahmen gegen den übermässigen Antibiotikaeinsatz. Im Übrigen unterstützt der ZT die Stellungnahme des STS.