Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/108: Teilrevision der Tierarzneimittelverordnung (TAMV) (2. Etappe, Massnahmenpaket 1) und Teilrevision der Arzneimittel-Werbeverordnung (AWV) zur Umsetzung der Mo. Eder 13.3393 · 79 Seiten

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SZ begrüsst die vorgeschlagenen Anpassungen der TAMV. Diese sollen dazu beitragen, dass Lebensmittel tierischer Herkunft hygienisch einwandfrei, gesundheitlich unbedenklich und frei von schädlichen Fremdstoffen sind. Gleichzeitig sollen einzelne der vorgeschlagenen Neuerungen die Bildung von Antibiotikaresistenzen vermindern. Dass künftig Tierarzneimittel nur in dem Umfang eingesetzt werden, wie dies zwingend erforderlich ist, und dass der Einsatz auch kontrolliert wird, betrachtet SZ als zielführend. Ebenso unterstützt SZ die beabsichtigten Restriktionen betreffend den Einsatz von Antibiotika. Um der Strategie gegen Antibiotikaresistenzen (StAR) gerecht zu werden, sind Massnahmen betreffend den Umgang mit Antibiotika in der Tierhaltung zwingend erforderlich.

Obwohl gemäss Erläuterungsbericht die vorgeschlagene Revision sowohl für die Kantone, die Tierärzteschaft wie auch die Tierhalter je zu einem nicht übermässigen Mehraufwand führt, ersucht SZ um Gewährung von angemessenen Fristen zur Umsetzung.

Der SGBV, der ZBB, die SRP, Suisseporcs, der SBV, der VTL, Swiss Beef CH, der SKMV, der SZV, die LOBAG, der LBV, die CVA, Gallo Suisse und swissherdbook unterstützen das Ziel der vorliegenden Teilrevision der TAMV, die Entstehung und Verbreitung von Antibiotikaresistenzen in der Tierhaltung und in der veterinärmedizinischen Tierbetreuung zu reduzieren, und erachten die Erweiterung des Zwecks der TAMV für einen massvollen Antibiotikaverbrauch als positiv.

Auch die SMP unterstützen die Ziele, Antibiotika fachgerecht anzuwenden und Antibiotikaresistenzen in der Nutztierhaltung zu reduzieren.

Micarna SA weist darauf hin, dass es im Kontext der Problematik mit den Antibiotikaresistenzen wichtig ist, Massnahmen auf allen Ebenen zu ergreifen und so auch diese Verordnung für einen korrekten Einsatz von Arzneimitteln anzupassen.

Die SRP, Suisseporcs, der SBV, der VTL, Swiss Beef CH, der SKMV, der SZV, die LOBAG, der LBV, Gallo Suisse und swissherdbook bemängeln jedoch, dass die vorliegenden Anpassungen sich ausschliesslich auf den Bereich der Nutztierhaltung beziehen und die Heimtierhaltung und Heimtierbetreuung ganz auslassen. Sie verlangen, dass insbesondere Massnahmen zum zurückhaltenden Gebrauch von kritischen Antibiotika auch für die Heimtierhaltung / -betreuung (gemäss der Definition von Artikel 3 der TAMV) vorgesehen werden.

Die SRP, Suisseporcs, der SBV, Swiss Beef CH, der SKMV, der VTL, der SZV, die LOBAG, der LBV, Gallo Suisse und swissherdbook weisen desweiteren darauf hin, dass ein wichtiger Aspekt in der Vorlage nicht berücksichtigt worden ist und der Fokus der Revision zu stark auf der Mengenreduktion liegt. Insbesondere werden Fütterungsarzneimittel (FüAM) und Arzneimittelvormischungen (AMV) einer ausserordentlich detaillierten Regelung unterstellt, womit aber hinsichtlich der Resistenzlage genau das Gegenteil bewirkt werden könnte: In AMV und damit auch in FüAM werden heute überwiegend alte und wenig kritische antimikrobielle Wirkstoffe eingesetzt. Diese alten Wirkstoffe sind nach wie vor wirksam und damit ist fraglich, ob mit der Einschränkung oder bürokratischen Erschwerung des Einsatzes ein Beitrag zur Verbesserung der Resistenzsituation geleistet wird oder ob nicht gar das Gegenteil der Fall sein wird. Die geltende Tierarzneimittelverordnung hat eine wesentliche Reduktion der verwendeten Antibiotikamengen herbeigeführt und die Resistenzlage hat sich gleichzeitig sogar verschlechtert.

Die SVP unterstützt zwar ebenfalls das grundsätzliche Ziel der Verordnungsrevision, die Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen, hat aber auch den Vorbehalt, dass bei der Tierarzneimittelverordnung darauf zu achten ist, dass kein unnötiger bürokratischer und regulatorischer Aufwand entsteht und nicht auf zu vereinfachende Weise beispielsweise nur via Mengenreduktionen reguliert wird. Auch die SVP ist der Ansicht, dass sich dies teilweise für das Gesamtziel der Reduktion von Antibiotikaresistenzen sogar negativ auswirken könnte.

Das VdU, GR, TG, UR, BL, AI, AR, ZG, SG, OW, NW, SH, NE, die VSKT und die VSKT Regio Centro begrüssen die Revision inhaltlich grundsätzlich, da sie dem Vollzug bestens (ZG: seit langem) bekannte und belastende/störende Lücken in der TAM-Gesetzgebung (SH: teilweise) schliesst und somit einen Beitrag an die zukünftige verbesserte Umsetzung leisten kann.

Hingegen sind dabei gemäss VSKT prioritäre Eckwerte im Sinne einer ‚Conditio sine qua non‘ die Regelung der Weiter- und Fortbildungsanforderungen an die Tierhaltenden und an die anderen involvierten Kreise, eine Klärung der Schnittstellen zum involvierten Tierarzt/Tierärztin und eine Präzisierung