Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/108: Teilrevision der Tierarzneimittelverordnung (TAMV) (2. Etappe, Massnahmenpaket 1) und Teilrevision der Arzneimittel-Werbeverordnung (AWV) zur Umsetzung der Mo. Eder 13.3393 · 79 Seiten

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3) Generelle Bemerkungen und Ergebnisse

(Die Abkürzungen der Anhörungsteilnehmer sind aus Anhang 1 zu entnehmen.)

TAM = Tierarzneimittel

Die mws befürworten die Zielsetzung der Revision sowie die vorgesehenen Lösungen ohne spezifische Stellungnahmen.

Die KAV ist nach der Durchsicht der Vorschläge zur Teilrevision der TAMV zum Schluss gekommen, dass die vorgesehenen Anpassungen im Sinne der Tiergesundheit und des Schutzes der Konsumentinnen und Konsumenten sind und hat deshalb keine Korrektur- und/oder Anpassungsvorschläge anzubringen.

Der SSV bedauert, dass er trotz der unbestrittenen Bedeutung der Vorlage aufgrund mangelnder Kapazitäten auf eine Eingabe verzichten muss.

Die SVS und die SVKH verzichten auf eine Stellungnahme zur TAMV (ohne Begründung).

Die APS/VSF, GRIP, der VSVA, der SGV, der SDV, der VZFS und Pharmalog haben keine Bemerkungen zur Vorlage.

Die SSK anerkennt das Bedürfnis nach einer Regelung, verzichtet jedoch auf eine inhaltliche Stellungnahme, da der Arzneimittelbereich nicht zu den Kernbereichen ihrer Tätigkeit gehört.

Das CP stimmt im Allgemeinen dem Ziel zur Vorbeugung der Entwicklung von Antibiotikaresistenzen und der entsprechenden aktuellen Verordnungsanpassung zu. Das CP verweist auf seine detailliertere Stellungnahme in diesem Zusammenhang, welche im Rahmen der Anhörung der nationalen Strategie Antibiotikaresistenz gemacht wird.

Die FMH stimmt der Verordnungsrevision zu und erachtet die mit der Teilrevision verfolgten Optimierungen im Vollzug sowie die folgenden weiteren Zielsetzungen als erfüllt: Insbesondere ist hier unter dem „one-health-Ansatz“, der Zusammenarbeit von Human- und Tiermedizin, das übergreifende Thema Antibiotika-Resistenz von entscheidender Bedeutung. Das Problem der zunehmenden Antibiotikaresistenzen betrifft die Humanmedizin ebenso wie die Tiermedizin und kann nur gemeinsam und bereichsübergreifend gelöst werden. Ein transdisziplinäres Engagement, welches auch die Bevölkerung und die Behörden mit in den Prozess einbezieht, wird entsprechend begrüsst. Die FMH sieht die Kohärenz mit der Gesundheitsstrategie 2020 des Bundesrates als gewährleistet.

Der svph scheint es im Allgemeinen unumgänglich, alle notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um der Entwicklung von Antibiotikaresistenzen vorzubeugen und die aktuelle Verordnung entsprechend anzupassen.

Die pharmaSuisse begrüsst Massnahmen, welche die übermässige Verschreibung von Antibiotika verhindern. Insbesondere sind sie besorgt, dass Antibiotika in der Landwirtschaft verwendet werden. Ihrer Ansicht nach sollte es nicht zulässig sein, diese für die Bekämpfung von Pflanzenkrankheiten wie Feuerbrand zu verwenden. Ebenfalls sollten ihres Erachtens der Einsatz bei Nutztieren, die der Lebensmittelproduktion dienen, sehr zurückhaltend erfolgen und die entsprechenden Absetzfristen streng kontrolliert werden. Zwar werden auch in Apotheken Tierarzneimittel verkauft, jedoch erhalten Apotheken sehr wenige Rezepte für rezeptflichtige Arzneimittel. Dieser Markt wird fast ausschliesslich durch die Tierärzte abgedeckt, welche die Arzneimittel gleich selber abgeben (Selbstdiespensation)