Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/108: Teilrevision der Tierarzneimittelverordnung (TAMV) (2. Etappe, Massnahmenpaket 1) und Teilrevision der Arzneimittel-Werbeverordnung (AWV) zur Umsetzung der Mo. Eder 13.3393 · 79 Seiten
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der Verantwortlichkeiten.
SO unterstützt die vorliegende Verordnungsänderung (abgesehen von verschiedenen Anregungen zur Anpassung) vollumfänglich. SO stimmt damit überein, dass das inhaltliche Konzept der TAMV im Grundsatz unbestritten ist, dass aber im Sinne eines Wirkung erzielenden Vollzuges Änderungs- sowie insbesondere Optimierungsbedarf besteht. Auch im Hinblick auf die unterschiedlichsten Massnahmen auf verschiedenen Ebenen zur Verhinderung der Antibiotikaresistenzen ist der vorliegende Änderungsvorschlag ein notwendiges Vorhaben im gesamten genannten Problemkreis. SO erachtet es als zwingend, die Tierärzteschaft zu stärken und anlässlich des Vollzuges zu unterstützen, damit sie ihre Verantwortung im Gesundheitsschutz (dem übergeordneten Ziel der TAMV) insbesondere bezüglich des Medikamenteneinsatzes (Optimierung des fachgerechten Einsatzes von TAM), uneingeschränkt wahrnehmen kann und im Spannungsfeld zwischen fordender Kundschaft und verantwortungsvollem Einsatz ihren Stand halten kann. Dazu ist auch eine zielgerichtete, regelmässige Weiterbildung aller Akteure erforderlich. Ausführungsvorschriften sollen klar und unmissverständlich sein, damit ein einheitlicher Vollzug Lücken in der Umsetzung der Verordnung erfassen kann. Letztendlich soll der Antibiotika-Verbrauch nachweislich rückläufig sein.
Die tierärztlichen Tätigkeiten auf einem Landwirtschaftsbetrieb wandeln sich stetig von kurativen zu präventiven Tätigkeiten, von der Einzel- oder Gruppentherapie zur Bestandesbetreuung. Das tierärztliche Berufsbild ändert sich. Als Vollzugsbehörde kann SO bisher nicht feststellen, dass sich die Landwirtschaft dessen und den damit verbundenen Folgen bewusst ist. Anreize, Nutztiere mit Medikamenten zu versorgen, müssen dringendst durch Anreize ersetzt werden, welche eine Bestandesbetreuung fördern. Dieses Bewusstsein sollte die Entwicklung der Heilmittelgesetzgebung stets begleiten.
Auch LU und BE begrüssen ausdrücklich (LU) bzw. grundsätzlich (BE) die Stossrichtung der vorliegenden zweiten Etappe der Teilrevision der TAMV, welche in erster Linie darauf abzielt, bei der Evaluation festgestellte Lücken zu schliessen sowie die fachgerechte Anwendung von Tierarzneimitteln (insbesondere im Bereich der kritischen Antibitiotika) zu stärken. Allerdings scheint ihnen zu wenig sichergestellt, dass die Ziele auch tatsächlich erreicht werden und sie beantragen, dass die Anpassungen konsequent auf die Ziele ausgerichtet und hinsichtlich Effektivität und Effizienz überprüft werden. Die Verordnung ist auch auf administrative Vereinfachungen sowie Entlastungen der landwirtschaftsbetriebe und Vollzugsbehörden zu prüfen.
GL erachtet eine Überarbeitung der aktuellen TAMV gar als überfällig und ist der Ansicht, dass die Revision in Anbetracht der anstehenden Probleme in die richtige Richtung ziehlt.
Auch die GDK ist der Ansicht, dass es die vorliegende Revision generell verdient, unterstützt zu werden und ebenso begrüsst FR im Allgemeinen die angebrachten Änderungen.
BS begrüsst die Teilrevision der TAMV gar vorbehaltslos und ist der Auffassung, dass es aufgrund der dringlichen Situation in Bezug auf die Entwicklung der Antibiotikaresistenzen unabdingbar ist, dass die Bestimmungen über TAM-Anwendungen und deren Buchführung sowie die Sachkompetenzen der Tierärzte (Betriebstierärzte, FTVP) verschärft werden. Als besonders wichtig und zielführend wird die Einführung des Anhangs 5 TAMV für ausgewählte antimikrobielle Wirkstoffklassen sowie das Verbot der Anwendung von Phenylbutazon an Equiden, die für die Lebensmittelgewinnung bestimmt sind, erachtet.
Auch GE, NE, VS und VD begrüssen diese Revision und besonders alle neuen Vorschriften, welche auf eine sinnvolle und moderate Verwendung von Antibiotika abzielen. NE weist speziell darauf hin, dass die vorgeschlagenen Änderungen in der TAMV eine Etappe in der Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen darstellen, dass jedoch weitere Massnahmen ergriffen werden müssen im Anschluss an die Schlussfolgerungen der Strategie Antibiotikaresistenzen (StAR), welche sich momentan auch gerade in der Anhörung befindet. GE und VS begrüssen im Speziellen die Forderung nach einer Zusatzausbildung der praktizierenden Tierärzinnen und Tierärzte für den Antibiotikagebrauch.
VS und JU unterstützen die vorliegende Revision der TAMV, welche in erster Linie bezweckt, den Vollzug zu optimieren, die korrekte Anwendung von TAM zu fördern und gewisse Divergenzen zum europäischen Recht zu eliminieren. VS unterstreicht im Speziellen den Willen, Massnahen zur Vorbeugung von Antibiotikaresistenzen zu ergreifen, die primär der Gesundheit des Menschen und sekundär derjenigen der Tiere zugutekommen. JU ist der Ansicht, dass sich diese Teilrevision perfekt in