Vorlage

Vernehmlassung 2013/113: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2016-2019 (Kulturbotschaft) · 127 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 111Fedlex · Vorlage

Bei der Festlegung der Anzahl Lektionen, für welche Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien besonders günstige Tarife erhalten, ist von den Kantonen zu berücksichtigen, dass besonders begabte Musikschülerinnen und -schüler einen erhöhten Ausbildungsbedarf aufweisen und deshalb mitunter mehrere Lektionen Unterricht pro Woche benötigen (Art. 12a Abs. 3 Bst. d KFG).

Art. 23 Abs. 1, Art. 27 Abs. 3 Bst. a und Art. 28 Abs. 1

Die Zuständigkeit zur Umsetzung von Massnahmen gestützt auf die neue Förderkompetenz im Bereich der kulturellen Teilhabe soll beim BAK liegen. Die Liste der Zuständigkeiten des BAK in Artikel 23 Absatz 1 KFG ist deshalb zu ergänzen. Die neue Förderkompetenz des BAK ist auch in Artikel 27 Absatz 3 Buchstabe a sowie Artikel 28 Absatz 1 KFG zu erwähnen.

5 Auswirkungen

5.1 Auswirkungen auf den Bund

5.1.1 Finanzielle Auswirkungen

Die gesamten mit der Kulturbotschaft beantragten Zahlungsrahmen und Verpflichtungskredite belaufen sich auf 894,6 Millionen Franken. Die beantragten Kredite liegen damit für die gesamte Finanzierungsperiode 2016–2019 53,7 Millionen Franken respektive 6,4 Prozent über den Vorgaben des Finanzplans. Die Zusatzmittel im Verhältnis zur Finanzplanung des Bundes verteilen sich auf BAK, Pro Helvetia und SNM, wobei der Vergleich mit der Finanzplanung aus Institutionensicht wie folgt aussieht: Der Finanzbedarf des BAK liegt für die gesamte Finanzierungsperiode 2016–2019 15,0 Millionen Franken respektive 2,6 Prozent über dem Finanzplan. Der Mehrbedarf von Pro Helvetia liegt insgesamt 20,6 Millionen Franken respektive 14,1 Prozent über dem Finanzplan. Derjenige des SNM liegt 18,1 Millionen Franken respektive 16,6 Prozent über dem Finanzplan.

Die beantragten Zahlungsrahmen und Verpflichtungskredite nehmen im Vergleich zur Periode 2012–2015 um insgesamt 136,0 Millionen Franken zu (vgl. Ziff. 3.6). Sie stellen die aus heutiger Sicht bei positiver Entwicklung des Haushalts finanzierbare Obergrenze der Kulturausgaben des Bundes dar.

5.1.2 Personelle Auswirkungen

Die Vorlage führt zu einem Personalmehrbedarf beim BAK in der Höhe von 550 Stellenprozenten. Der Personalmehrbedarf ist begründet durch die Umsetzung neuer Massnahmen in folgenden Tätigkeitsbereichen: Literaturförderung (60 Stellenprozente), «Film Standort Schweiz» (80 Stellenprozente), Baukultur (50 Stellenprozente), Kulturelle Teilhabe (80 Stellenprozente), musikalische Bildung (80 Stellenprozente) und Leseförderung (50 Stellenprozente). Ohne zusätzliche Personalressourcen können die vorerwähnten neuen Massnahmen nicht umgesetzt werden. Darüber hinaus ist aufgrund der weiter konstant anhaltenden Zunahme der beim BAK eingereichten Filmfördergesuche (rund 600 Gesuche pro Jahr) die für die Jahre 2012–2014 befristete Aufstockung von 150 Stellenprozenten ab 2016 unbefristet über den Personalkredit des BAK zu finanzieren. Die Kosten für den Personalmehrbedarf belaufen sich inklusive Arbeitgeberbeiträgen und Familienzulagen auf insgesamt 968 000 Franken pro Jahr (176 000 Franken pro Vollzeitstelle und Jahr).