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Vernehmlassung 2013/113: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2016-2019 (Kulturbotschaft) · 127 Seiten

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gitalisierung bleiben aber weiter bestehen. Aus den genannten Gründen wird die Förderung im Bereich der beiden bisherigen transversalen Themen «Lebendige Traditionen» und «Kultur Digital» beim BAK und bei Pro Helvetia in Zukunft in die ordentliche Fördertätigkeit überführt. Auf die Definition neuer zeitlich befristeter transversaler Themen wird dagegen verzichtet. Stattdessen will der Bundesrat die Kulturpolitik des Bundes auf drei Handlungsachsen ausrichten und diese längerfristig in den Fokus seiner Kulturpolitik stellen (vgl. Ziff. 1.6.1).

1.3 Akteure der Kulturpolitik des Bundes

Die Kulturpolitik und Kulturförderung des Bundes beruhen im Wesentlichen auf dem Zusammenspiel der vier Institutionen, welche diese Politik hauptsächlich umsetzen: das BAK, die Pro Helvetia, die Schweizerische Nationalbibliothek (NB) sowie das Schweizerische Nationalmuseum (SNM). Dabei hat jede dieser Institutionen ein klares Profil und einen gesetzlich definierten Tätigkeitsbereich. Für die Kulturarbeit im Ausland, die teilweise auch durch verschiedene Dienste des EDA bestritten wird, sei zusätzlich auf Ziffer 2.3 verwiesen.

1.3.1 Bundesamt für Kultur

Mitarbeitende: 81 Vollzeitstellen

Jahresbudget (Voranschlag 2014): 172,5 Millionen Franken

Das BAK ist nach Artikel 29 KFG die kulturpolitische Fachbehörde des Bundes. Es koordiniert die Aktivitäten der Kulturakteure des Bundes und nimmt die im engen Sinn staatlichen, das heisst bundeshoheitlichen Aufgaben wahr, namentlich die Verbesserung der institutionellen Rahmenbedingungen, die Ausarbeitung von Erlassen im Bereich der Kultur, die Vertretung des Bundes in nationalen Fachgremien und Arbeitsgruppen sowie – in Zusammenarbeit mit dem EDA – die Pflege internationaler politischer Beziehungen im Kulturbereich. Als Fachbehörde der Kulturpolitik des Bundes ist das BAK auch zuständig für die Erarbeitung kulturpolitischer Grundlagen und Evaluationen.

Seine Fördertätigkeit umfasst die fünf Bereiche Film, Kulturschaffen, Museen und Sammlungen, Heimatschutz und Denkmalpflege sowie Kultur und Gesellschaft:

Film

Das BAK unterstützt die Filmproduktion sowie den Zugang zur Filmkultur (namentlich über Filmfestivals und das Kinderprogramm «Zauberlaterne») und trägt dazu bei, die Angebotsvielfalt in der Schweiz zu gewährleisten. Um das Fortbestehen des Schweizer Films zu sichern, ist die Unterstützung des Bundes mit Produktions- und Vertriebsbeiträgen nötig. Das Filmangebot in den verschiedenen Landesteilen wird nicht nur durch Verleihfirmen garantiert, sondern auch hier stellt das BAK sicher, dass alle Regionen der Schweiz Zugang zu einem vielfältigen und qualitativ hochstehenden Filmangebot in den Kinos und an Filmfestivals haben.

Kulturschaffen

Das BAK setzt sich für die Förderung eines vielfältigen und qualitativ hochstehenden Kulturangebots ein. Die Kultur ist so vielfältig wie ihre Ausdrucksformen: Tanz, Theater, Musik, Literatur, Kunst und Design machen einen grossen Teil der kreativen Landschaft unse-