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Vernehmlassung 2013/113: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2016-2019 (Kulturbotschaft) · 127 Seiten

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Weiteren die Lotterien. Das Lotteriegesetz schreibt vor, dass deren Erträge zwingend zugunsten von gemeinnützigen oder wohltätigen Zwecken zu verwenden sind. Den Kantonen fliessen aus den in der Schweiz bewilligten Lotterien und Wetten auf diese Weise jährlich Gelder in der Höhe von über 500 Millionen Franken zu, die von der jeweils zuständigen kantonalen Instanz (Regierungsrat, Parlament, Amt, Verteilkommission) unter anderem zur Förderung kultureller Vorhaben ausgeschüttet werden. Kulturförderung durch Private ist für die Schweizer Kulturlandschaft von eminenter Wichtigkeit. So gibt es in der Schweiz über 12 500 gemeinnützige Stiftungen mit geschätzten 40 Milliarden Franken Stiftungsvermögen. Kultur gehört dabei neben Bildung und Forschung, Gesundheitswesen und Sozialdiensten zu den wichtigsten Förder- und Aktivitätsbereichen dieser Stiftungen.10

Der Bundesrat erachtet die Zusammenarbeit zwischen Bund und privaten beziehungsweise halbstaatlichen Kulturförderinstanzen als sinnvoll und wichtig. Die Kulturinstitutionen des Bundes haben in der Förderperiode 2012–2015 ihre bestehenden Partnerschaften mit diesen Akteuren fortgesetzt und neue Kooperationen aufgebaut (vgl. für Beispiele Ziff. 2).

1.2 Evaluation der Kulturbotschaft 2012–2015

Nachfolgend nimmt der Bundesrat eine Evaluation der Förderperiode 2012–2015 vor. Die Bewertung beschränkt sich dabei auf übergeordnete Aspekte, die alle Kulturakteure des Bundes und alle Förderbereiche betreffen. Bereichsspezifische Evaluationen finden sich in Kapitel 2 der Botschaft:

– Mittelfristige Steuerung: Bis zum Inkrafttreten des KFG verabschiedete das Parlament die Budgets der verschiedenen Kulturförderungsbereiche (mit Ausnahme von Pro Helvetia) grundsätzlich jeweils für ein Jahr im Rahmen des Voranschlags des Bundes. Diese sektorielle und kurzfristige Betrachtung machte eine Gesamtsteuerung der Kulturpolitik des Bundes schwierig. Die Zusammenfassung aller Förderaktivitäten in eine gemeinsame Finanzierungsvorlage für eine vierjährige Förderperiode hat sich nach Ansicht des Bundesrates sehr bewährt. Sie bringt erstens eine erhöhte Planungssicherheit und erlaubt es zweitens besser als bisher, Herausforderungen zu erkennen, eine Gesamtstrategie zu definieren und Prioritäten zu setzen.

– Koordination der Bundesakteure: Vor dem Hintergrund der angestrebten nationalen Kulturpolitik ist es unentbehrlich, dass das BAK seine Funktion als Koordinator aller Bundesaktivitäten ausfüllt.

– Neue Aufgabenteilung zwischen BAK und Pro Helvetia: Die neue Aufgabenteilung zwischen BAK und Pro Helvetia hat sich in verschiedenen Aspekten bewährt: Sie erlaubte aus Sicht der Akteure, deren Profil als Förderstelle der Kulturarbeit im Ausland (Pro Helvetia) respektive des Films (BAK) zu stärken.11 Die neue Aufgabenteilung ist zudem klarer für die Gesuchsteller und daher adressatenfreundlicher. Offene Fragen in Bezug auf den Vollzug der neuen Aufgabenteilung auf Fachebene konnten zwischen Pro Helvetia und BAK geklärt werden. In der konkreten Umsetzung wird die Aufgabenteilung weiterhin auf ihr Optimierungspotenzial hin geprüft.

10 Georg von Schnurbein: Der Schweizer Stiftungssektor im Überblick – Daten, Tätigkeiten und Recht, Basel 2009, S. 35ff.

11 Vertretung der Schweiz an den Länderbiennalen (Kunst, Architektur und Theater) sowie an den Buchmessen im Ausland neu bei Pro Helvetia. Unterstützung von SwissFilms neu beim BAK.