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Vernehmlassung 2013/113: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2016-2019 (Kulturbotschaft) · 127 Seiten

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– Kooperation mit staatlichen Partnern: Artikel 5 KFG verpflichtet den Bund, in der

Kulturpolitik mit den Kantonen, Städten und Gemeinden zusammenzuarbeiten. Diese neue Bestimmung bildet die Grundlage für die Vereinbarung zum «Nationalen Kulturdialog», welche die staatlichen Partner am 25. Oktober 2011 abschlossen. Die Vereinbarung hat namentlich zum Ziel, die Zusammenarbeit zwischen den Staatsebenen zu verstärken, den Informationsaustausch zu verbessern, die Tätigkeiten der verschiedenen Staatsebenen besser aufeinander abzustimmen und gemeinsame Kulturprojekte zu lancieren. Zur Erreichung dieser Ziele haben der Bund, die Kantone, die Städte und die Gemeinden für die Jahre 2012–2013 sowie 2014–2015 je ein Arbeitsprogramm definiert, das konkrete Themen zur gemeinsamen Bearbeitung und Lösungsfindung festhält (z. B. Kulturstatistik der öffentlichen Kulturausgaben). Die bisher im Rahmen des «Nationalen Kulturdialogs» erzielten Ergebnisse sind positiv zu bewerten. Angesichts der gesellschaftlichen Trends (vgl. Ziff. 1.4), welche die Kulturpolitik in der Schweiz und deren Akteure gleichermassen vor neue Herausforderungen stellen, sind der Dialog und die Kooperation nach Ansicht des Bundesrates weiter zu intensivieren. Insbesondere ist in verschiedenen Bereichen eine abgestimmte und koordinierte Förderpolitik anzustreben (vgl. Ziff. 1.5).

– Kernziele der Kulturpolitik des Bundes: Wie bereits erwähnt, hat der Bundesrat in

der Kulturbotschaft 2012–2015 erstmals sogenannte «Kernziele» der Kulturpolitik des Bundes definiert. Diese Kernziele waren in der parlamentarischen Beratung unbestritten und sind auch aus heutiger Sicht als wichtige Ziele der Kulturpolitik des Bundes anzusehen. Allerdings waren die fünf Kernziele weder systematisch auf die gesetzlichen Grundlagen bezogen, noch liess sich daraus eine profilierte Förderpolitik ableiten. In der vorliegenden Botschaft werden daher die Kernziele aufgrund der bestehenden gesetzlichen Grundlagen inhaltlich ergänzt und daraus drei Handlungsachsen abgeleitet, welche für die Kulturpolitik des Bundes längerfristig einen besonderen Stellenwert erhalten sollen (vgl. Ziff. 1.6.1).

– Transversale Themen: Die Definition transversaler Themen in der Kulturbotschaft

2012–2015 (vgl. Ziff. 1.1.1), zu deren Umsetzung alle Kulturakteure des Bundes durch geeignete Fördermassnahmen beitragen, basierte auf dem Gedanken, besonders drängende kulturelle Fragen für vier Jahre in den Brennpunkt der Kulturförderung des Bundes zu rücken. Obwohl die daraus abgeleiteten Massnahmen positiv zu bewerten sind, ist die Definition transversaler Themen im Rückblick zu hinterfragen: Aus inhaltlicher Sicht besteht ein gewisser Widerspruch darin, ein bestimmtes Thema – wie etwa die Digitalisierung im Kulturbereich – als zentrale neue Herausforderung zu bezeichnen und dieser Herausforderung bloss mit einem zeitlich befristeten «Aktionsprogramm» zu begegnen. Erweisen sich Entwicklungen tatsächlich als wegweisend, so sind ihre Auswirkungen kaum auf vier Jahre beschränkt und können auch nicht mit zeitlich befristeten Massnahmen angegangen werden. So wurden etwa beim transversalen Thema «Kultur Digital» in der Förderperiode 2012–2015 verschiedenste Massnahmen an die Hand genommen.12 Die Herausforderungen der Di-

12 Als Beispiele: Das BAK organisierte ein Symposium «Post Digital Cultures» zum zeitgenössischen Kunstschaffen im digitalen Zeitalter in Zusammenarbeit mit dem Festival les Urbaines. Pro Helvetia initiierte das dreijährige Impulsprogramm «Mobile. In touch with Digital Creation 2013–2015» mit Festivals, Ausstellungen und Konferenzen rund um Fragen der digitalen Kultur. Darin eingeschlossen ist auch die Ausschreibung für«Transmedia Projects» die in Zusammenarbeit mit dem BAK, den Solothurner Filmtagen und der Genfer Stiftung Focal 2013 lanciert wurde. Pro Helvetia stärkte weiter das künstlerische Schaffen im Bereich neuer Medien und Technologie mit einer Ausschreibung für «Kooperationsprojekte digitale Kultur» und der Integration erster Fördermassnahmen für Digitalisierung in den klassischen Kunstdisziplinen.