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Vernehmlassung 2013/113: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2016-2019 (Kulturbotschaft) · 127 Seiten
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Internationaler Kulturgütertransfer
In Zeiten der Globalisierung und des verstärkten Austauschs von Gütern und Informationen kommt dem transparenten und verantwortungsvollen Umgang mit Kulturgütern eine besondere Rolle zu. Die Schweiz hat 2003 das Übereinkommen vom 14. November 197028 über die Massnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut ratifiziert. Das 2005 in Kraft getretene Kulturgütertransfergesetz (KGTG) setzt das Übereinkommen ins Landesrecht um. Das Gesetz regelt die Einfuhr von Kulturgut in die Schweiz, seine Durch- und Ausfuhr sowie seine Rückführung aus der Schweiz und trifft Massnahmen gegen rechtswidrige Übereignungen. Der Bund kontrolliert die Einhaltung der Sorgfaltspflicht beim Kunsthandel und erteilt Rückgabegarantien für ausgeliehene Objekte an Museen und Sammlungen. Von besonderer Bedeutung ist die bilaterale Zusammenarbeit mit Ländern, die besonders stark vom illegalen Kulturgütertransfer betroffen sind. Der Bund schloss deshalb in der Förderperiode 2012–2015 weitere Staatsverträge über die Einfuhr und die Rückführung von Kulturgut ab (China, Zypern). Als Beitrag zum kulturellen Austausch zwischen den Staaten unterstützt der Bund in den Jahren 2012– 2015 zudem verschiedene Projekte zum Schutz von Kulturgütern, die durch kriegerische Konflikte bedroht waren (z. B. Schutz- und Inventarisierungsprojekte in Ägypten oder weltweit erster «emergency workshop» für bewegliche Kulturgüter in Amman). Der Abschluss von Staatsverträgen sowie die Unterstützung entsprechender Projekte machten im internationalen Kontext bewusst, dass sich die Schweiz für den legalen Kulturgüteraustausch engagiert und sich gegen illegale Aktivitäten in diesem Bereich einsetzt.
Herausforderungen
Bundeseigene Museen und Sammlungen
Bei den bundeseigenen Museen und Sammlungen sind zwei Herausforderungen besonders hervorzuheben: Erstens gilt es die Werke der Bundeskunstsammlung sowie der Sammlung der Gottfried Keller-Stiftung öffentlich besser zugänglich zu machen und mit dem Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) eine Lösung für zusätzliche Depotflächen zugunsten der Bundeskunstsammlung zu finden. Zweitens ist das Klostermuseum Sankt Georgen in Stein am Rhein attraktiver zu vermitteln: Das Klostermuseum Sank Georgen bildet die umfangreichste Klosteranlage, die in der Schweiz aus der Epoche des Mittelalters erhalten geblieben ist. Erste museumspädagogische Aktivitäten, die einem interessierten Publikum die Lebenswelt eines mittelalterlichen Klosters eröffnen, konnten 2012–2015 erfolgreich durchgeführt werden und sind entsprechend der gesamteuropäischen Bedeutung der Klosteranlage in Zukunft noch zu intensivieren.
Provenienzforschung
Die Provenienzforschung versucht mit wissenschaftlichen Methoden sowohl die Herkunft als auch die im Verlaufe der Zeit wechselnden Eigentumsverhältnisse an Kulturgütern zu erhellen. 1998 akzeptierte die Schweiz die «Richtlinien der Washingtoner Konferenz in Bezug auf Kunstwerke, die von den Nazis konfisziert wurden». Damit verpflichtete sich der Bund Kultur- und Kunstwerke, die während der nationalsozialistischen Epoche beschlagnahmt worden und möglicherweise in seine Beständen gelangt sind, ausfindig machen, nach deren rechtmässigen Eigentümern suchen und gerechte Lösungen anbieten zu wollen. Der Bund ist in der Zwischenzeit dieser Verpflichtung nachgekommen. Hingegen bestehen in Museen und Sammlungen, die Kantonen und Gemeinden sowie Privaten gehören, immer noch Lücken in der Abklärung der Provenienz ihrer Bestände. Eine nicht einwandfrei durch-