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Vernehmlassung 2013/113: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2016-2019 (Kulturbotschaft) · 127 Seiten

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triebsbeiträge des Bundes in der Tätigkeit der bedachten Institutionen erbracht haben. Die Evaluation wird möglicherweise mittelfristig zu Änderungen in Bezug sowohl auf die Empfänger der Betriebsbeiträge als auch auf die Höhe derselben führen. Insbesondere in Bezug auf das Schweizerische Institut in Rom, das derzeit sowohl durch das BAK wie auch durch Pro Helvetia und das SBFI unterstützt wird, stellt sich die Frage einer Zuweisung der Finanzierung an einen einzigen Bundesakteur.

Internationaler Kulturgütertransfer

Mit den Finanzhilfen nach Artikel 14 KGTG sind 2016–2019 in erster Linie Projekte zu unterstützen, die dem Schutz und Erhalt von besonders gefährdeten beweglichen Kulturgütern dienen. Dazu zählen Inventarisierungen, Notkonservierungen und weitere Schutzmassnahmen wie z. B. die Sicherung und Valorisierung archäologischer Stätten sowie lokaler Museen und Sammlungen. Projekte in Ländern, mit denen der Bund bereits eine bilaterale Vereinbarung abgeschlossen hat, geniessen dabei Priorität. Anfragen von Drittländern, die den Abschluss einer bilateralen Vereinbarung mit der Schweiz wünschen, werden weiterhin entgegengenommen und gemäss einer internen Priorisierung behandelt.

2.2.2 Bibliotheken

Ausgangslage

Die Schweizer Bibliothekslandschaft ist gleichzeitig vielfältig und heterogen. Bibliotheken spielen eine zentrale Rolle für die Vermittlung und Zugänglichkeit von Wissen und leisten einen wesentlichen Beitrag zur Wahrnehmung der Bürgerrechte und -pflichten sowie zur sozialen Integration. Für die Mehrheit der Bibliotheken sind die Kantone und Gemeinden zuständig. Dem Bund unterstehen die Schweizerische Nationalbibliothek (NB), die Bibliotheken der Eidgenössischen Technischen Hochschulen Zürich und Lausanne, die Bibliothek am Guisanplatz und die Bibliothek des Schweizerischen Nationalmuseums. Die Schweizer Bibliotheken sind in Netzwerken verbunden und erbringen dadurch ein breites Spektrum an Grundleistungen. In dieser auf die Bedürfnisse der Benutzenden ausgerichteten Zusammenarbeit kooperieren öffentliche und wissenschaftliche Bibliotheken, Schul- und Fachbibliotheken über die Sprachgrenzen hinaus.

Die NB sammelt, erschliesst, erhält und vermittelt gedruckte oder auf digital gespeicherte Informationen, die einen Bezug zur Schweiz haben – die sogenannten Helvetica (Definition gemäss Art. 3 NBibG29). Die NB beteiligt sich aktiv am Netzwerk der Archivbibliotheken (Schweizerische Konferenz der Kantonsbibliotheken) und der wissenschaftlichen Bibliotheken (Konferenz der Universitätsbibliotheken der Schweiz) und wirkt bei der Entwicklung einer nationalen Bibliothekspolitik mit. Zudem spielt sie eine immer wichtigere Rolle in der internationalen Zusammenarbeit der Nationalbibliotheken, insbesondere auf europäischer Ebene, und beteiligt sich an den laufenden Überlegungen über die Zukunft der europäischen Kulturinstitutionen im digitalen Zeitalter.

Als Organisationseinheit des BAK wird die NB seit 2006 mittels Leistungsauftrag und Globalbudget als sogenanntes FLAG-Teilamt geführt. Ihre Aktivitäten sind unter Ziffer 1.3.3. detailliert dargestellt.

29 SR 432.21