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Vernehmlassung 2013/113: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2016-2019 (Kulturbotschaft) · 127 Seiten
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2.2.3 Baukultur, Heimatschutz und Denkmalpflege
Ausgangslage
Vielfältige Landschaften, historische Städte, Dörfer, Quartiere, Einzelbauten und archäologische Fundstellen sind von herausragender Bedeutung für Identität und Lebensqualität in der Schweiz. Denkmäler sind ein Stück Geschichte. Sie zeugen von früheren Zeiten und gesellschaftlichem Wandel, überdauern die Jahrhunderte und behaupten sich in einem sich verändernden Umfeld. Daher sind Denkmäler auch ein Stück Gegenwart. Sie verleihen der Schweiz ihr unverkennbares Gesicht und verorten die Menschen. Archäologische Stätten, Baudenkmäler und historische Ortsbilder überleben jedoch nur, wenn sie stetig gepflegt werden. Um ihren Wert als historisches Zeugnis zu erhalten, muss dabei darauf geachtet werden, sie möglichst authentisch und unversehrt den nächsten Generationen zu überliefern. Denkmalpflege, Archäologie und Ortsbildschutz haben zudem auch wirtschaftliche Bedeutung, nicht zuletzt für den ungebrochenen Erfolg der Schweiz als Tourismusdestination.
Das BAK sorgt auf Bundesebene dafür, dass die Anliegen von Archäologie, Denkmalpflege und Ortsbildschutz angemessen berücksichtigt werden. Es erarbeitet Grundlagen, setzt sich ein für gute Rahmenbedingungen, beurteilt Planungen und Bauprojekte und spricht Finanzhilfen. Seine Tätigkeit stützt sich auf Artikel 78 BV sowie auf das Bundesgesetz vom 1. Juli 196631 über den Natur- und Heimatschutz (NHG). Diese umfassen im Einzelnen:
Finanzhilfen für die Erhaltung von schützenswerten Objekten und archäologische Massnahmen
Im Zuge der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) war 2008 das Förderinstrument der Programmvereinbarungen eingeführt worden. In der ersten Periode von 2008–2011 zeigten sich in der praktischen Umsetzung Probleme, weshalb die Programmvereinbarungen im Hinblick auf die Periode 2012– 2015 überarbeitet wurden. Im neuen System überweist der Bund den Kantonen die Bundesbeiträge global in vier Jahrestranchen. Die kantonalen Fachstellen entscheiden im Rahmen der Bestimmungen der Programmvereinbarung selbständig über Beitragsgesuche Dritter. Einmal jährlich legen die Kantone in einem Jahresbericht gegenüber dem Bund Rechenschaft ab. 70 Prozent der verfügbaren Mittel für Erhaltung, Erwerb, Pflege, Erforschung und Dokumentation von archäologischen Stätten, Denkmälern und Ortsbildern entfallen auf die Programmvereinbarungen. Die restlichen 30 Prozent sind reserviert für Finanzhilfen des Bundes im Einzelfall. Sie werden auf Antrag der Kantone vom Bund direkt verfügt und sind für dringliche oder komplexe Massnahmen an Objekten gesamtschweizerischer Bedeutung und zum regionalen Ausgleich bereit gestellt.
Bis dato kann eine positive Bilanz in Bezug auf die zweite Generation der Programmvereinbarungen gezogen werden: Das System funktioniert, ist in der Praxis umsetzbar und wird seinem Gegenstand gerecht. Die Kantone schätzen die grössere Flexibilität, die ihnen das neue System bietet. Alle Beteiligten werten die Möglichkeit der Einzelverfügungen für dringliche und komplexe Fälle als sehr wichtiges Instrument zur raschen Reaktion auf Unvorhergesehenes.
Grundlagen und Standards
Das Expertenwesen des Bundes ist ein effizientes und wichtiges Instrument zur Qualitätssicherung in der Schweizer Archäologie und Denkmalpflege. In der Periode 2012–2015 stellte das BAK den Kantonen jährlich rund 250 Expertenmandate zur Verfügung. Erstmals wurden die im Rahmen der Mandate erstellten Berichte der gesamten Fachwelt zugänglich gemacht.
31 SR 451