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Vernehmlassung 2013/113: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2016-2019 (Kulturbotschaft) · 127 Seiten
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Das Expertenwesen wurde im Weiteren reorganisiert und gestrafft: Der Bund hat einen Expertenpool zur Beobachtung des Europäischen Normenwerks (CEN) und der Schweizer Baunormen im Bereich der Kulturerbe-Erhaltung eingerichtet, um bei der Schaffung von Normen, die den Bereich stark betreffen, die Interessen von Heimatschutz und Denkmalpflege besser einbringen zu können. Damit die per 2014 in Kraft getretene Bewilligungsfreiheit von Solaranlagen (Art. 18a des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 197932 [RPG]) sachgerecht umgesetzt werden kann, überarbeitete und publizierte der Bund Listen zu Objekten von nationaler und regionaler Bedeutung. Schliesslich publizierte der Bund 2014 in Zusammenarbeit mit ICOMOS Schweiz den Leitfaden Gartendenkmäler und wird bis Ende 2015 Pilotprojekte zu dessen Umsetzung fördern. Damit soll aufgezeigt werden, dass historische Gärten und Anlagen im Siedlungsgebiet zur Qualität der Ortsbilder beitragen und auch bei einer angestrebten Verdichtung des umbauten Raums erhalten werden können.
Gutachten und Beratung
Als Fachstelle des Bundes für Denkmalpflege, Archäologie und Ortsbildschutz beurteilt das BAK zahlreiche Bau- und Planungsvorhaben. Das BAK führt zudem das Sekretariat der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege (EKD), die als unabhängige beratende Kommission Gutachten zu komplexen Projekten oder grundsätzlichen Fragestellungen erstellt.
Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung ISOS
Die erste Totalrevision und die Publikation des Bundesinventars der schützenswerten Ortsbilder von nationaler Bedeutung der Schweiz (ISOS) sowie seine Publikation auf dem Geoinformationssystem des Bundes werden Ende 2015 planmässig abgeschlossen sein. Von allen planerischen Grundlagen der Schweiz erlaubt einzig das ISOS eine flächendeckende standardisierte Beurteilung der Qualität der schweizerischen Ortsbilder. Dem Inventar kommt wachsende Bedeutung für die kantonale und kommunale Richt- bzw. Nutzungsplanung zu, was auch die Rechtsprechung des Bundesgerichts seit 2009 bestätigt. In Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Strassen (ASTRA), dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) und dem Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) hat das BAK Ende 2012 Empfehlungen zur Umsetzung der Bundesinventare (ISOS, Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler sowie Bundesinventar der historischen Verkehrswege) in der Richt- und Nutzungsplanung publiziert. Diese sollen Kantone und Gemeinden sowie Planer in der Anwendung und Umsetzung unterstützen.
Öffentlichkeitsarbeit und Vermittlung
Der Bund hat in der laufenden Periode die Unterstützung von Organisationen und Sensibilisierungs- sowie Wissensvermittlungsprojekten, namentlich die Europäischen Tage des Denkmals, im bisherigen Rahmen fortgeführt. Diese Anstrengungen sind in der kommenden Periode neu auszurichten und zu verstärken.
Internationales
Das BAK vertritt die Schweiz in internationalen Organisationen (bspw. International Centre for the Study for the Preservation and Restoration of Cultural Property ICCROM) und vertrat von 2010 bis 2013 gemeinsam mit dem EDA und dem BAFU die Schweiz im Welterbekomitee der UNESCO. Die Schweiz erarbeitete sich in der UNESCO eine vielbeachtete Position als ein der Expertise und den zentralen Zielen der Welterbekonvention verpflichteter Partner.
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