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Vernehmlassung 2013/113: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2016-2019 (Kulturbotschaft) · 127 Seiten
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Möglichst viele wichtige Dokumente sollen auf Internet zur Verfügung gestellt werden. Die technische Infrastruktur muss deshalb laufend weiterentwickelt werden, damit ortsunabhängig ein einfacher, schneller und benutzerfreundlicher Zugang gewährleistet ist.
Im Kontrast zur leichten Verfügbarkeit der elektronischen Texte steht das wachsende Bedürfnis nach der direkten Begegnung mit dem Original. Gemeinsam mit dem CDN in Neuenburg und Bern verfügt die NB über die Räumlichkeiten, Sammlungen und Fachkompetenzen, um dieses Bedürfnis zu erfüllen. Für ihr spezifisches Fachpublikum ist sie ein Ort der Forschung, der Begegnung und des Austauschs.
Ziele und Massnahmen
Um den Herausforderungen gerecht zu werden, setzt die NB in der Periode 2016–2019 folgende Massnahmen um:
Ausbau aktueller Massnahmen:
– Weiterentwicklung der Sammlung und der Erhaltung der Publikationen, insbesondere der digitalen Dokumente, die in der Schweiz erschienen sind, durch Schweizerinnen oder Schweizer veröffentlicht wurden oder einen Bezug zur Schweiz haben (sogenannte «Helvetica») sowie aktive Beteiligung an der Ausarbeitung von internationalen Referenznormen;
– Weiterverfolgung der Digitalisierung von gedruckten Beständen und deren öffentliche Bereitstellung namentlich über das Internet. Diesbezüglich ist auf den Schlussbericht der vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) eingesetzten Arbeitsgruppe zum Urheberrecht (AGUR12) zu verweisen. Der Schlussbericht vom 6. Dezember 2013 enthält den Vorschlag für ein sogenanntes «Verzeichnisprivileg», das öffentlichen Gedächtnisinstitutionen die Vermittlung ihrer Bestände über das Internet aus urheberrechtlicher Sicht erleichtern soll30;
– Unterstützung von Forschungstätigkeiten auf der Grundlage der Sammlungen und Dienstleistungen der NB;
– Förderung der Sammlungsvielfalt der NB durch Ausstellungen und Veranstaltungen für ein Fachpublikum oder die breite Öffentlichkeit;
Umsetzung von neuen Massnahmen:
– Entwicklung von nationalen und internationalen Kooperationsprojekten im Bereich von Archivierung oder Forschung;
– Konsequente Weiterentwicklung von Dienstleistungen und Angeboten, um den aktuellen und zukünftigen Bedürfnissen der Benutzenden in Übereinstimmung mit den neuesten Technologien gerecht zu werden;
– Eingliederung der Stiftung Fonoteca Nazionale Svizzera in die NB (vgl. Ziff. 2.2.4).
30 Schlussbericht der AGUR12 einsehbar unter: www.ige.ch > Urheberrecht > AGUR 12 > Schlussbericht.