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Vernehmlassung 2013/113: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2016-2019 (Kulturbotschaft) · 127 Seiten
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Herausforderungen
Der Bereich Heimatschutz und Denkmalpflege konzentriert sich in den kommenden Jahren auf drei zentrale Herausforderungen: den Wandel in der Energie- und Raumplanungspolitik, die für eine nachhaltige Denkmalpolitik knappen Mittel sowie die mangelnde gesellschaftliche Sensibilisierung für die Anliegen von Archäologie und Denkmalpflege.
Die Wohnbevölkerung der Schweiz und ihre Ansprüche an Wohnfläche und Mobilität wachsen, was die Siedlungs- und Landschaftsentwicklung massgeblich beeinflusst. Die negativen Effekte des ungebremsten Siedlungsdrucks wie die fortschreitende Zersiedelung des Landes und die unbefriedigende gestalterische Qualität vieler neuer Bauten beschäftigen auch die breite Bevölkerung in starkem Masse. Die Begrenzung des Siedlungsgebietes und damit die Siedlungsentwicklung nach innen erweisen sich als die neuen Prämissen für die Zukunft der gebauten Umwelt. Dies bedeutet grosse politische, technische und wirtschaftliche Herausforderungen, aber auch Chancen zur Steigerung räumlicher und sozio-kultureller Qualitäten. Zudem soll in den nächsten Jahrzehnten die Energiewende umgesetzt werden, was die Gestalt und die Nutzung von Gebäuden, Siedlungen und Infrastrukturanlagen ebenfalls direkt betrifft. Bauen ist ein eminent kultureller Akt; jegliche planerische und bauliche Leistung, welche die Umwelt gestaltend beeinflusst, drückt Baukultur aus. Der Umgang mit dem (historischen) Bestand ist dabei vom zeitgenössischen Schaffen nicht zu trennen. Eine hohe Baukultur schafft qualitätsvollen Lebensraum, geht nachhaltig mit der gebauten Umwelt um und stärkt die soziale Kohäsion und Identität. In seiner Antwort auf das Postulat 12.3658 WBK-N («Zeitgenössische Baukultur in der Kulturbotschaft 2016–2019») hat der Bundesrat erklärt, zu prüfen, ob die zeitgenössischen Baukultur im Rahmen des Bereichs Heimatschutz und Denkmalpflege gefördert werden kann. Mit der vorliegenden Kulturbotschaft wird nun ein Verständnis von Baukultur angestrebt, das Vergangenheit und Zukunft der gebauten Umwelt im gegenwärtigen Handeln verbindet: Über die Denkmalpflege und Archäologie hinaus wird auch das zeitgenössische Planungs- und Bauschaffen berücksichtigt.
Der Pflege der identitätsstiftenden Ortsbilder, archäologischen Stätten und erhaltenswerten Einzelobjekten und Ensembles kommt eine hohe Bedeutung zu. Die Kantone beurteilen demgegenüber die zur Verfügung stehenden Bundesmittel für Restaurierungen und archäologische Massnahmen als zu knapp. Bereits in der Kulturbotschaft 2012–2015 wurde dargelegt, dass der eigentliche Bedarf an Bundesmitteln bei über 100 Millionen Franken pro Jahr läge, was die Möglichkeiten des Bundes aber bei Weitem übersteigt.33 Die vom Bund an die Kantone ausgerichteten Beiträge zur Erhaltung schützenswerter Objekte haben sich – insbesondere bedingt durch die Abkoppelung der zweckgebundenen Finanzkraftzuschläge im Zuge der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung (NFA) im Jahr 2008
– in den letzten zehn Jahren rückläufig entwickelt. Die Finanzkraftzuschläge wurden durch ungebundene Ausgleichszahlungen vom Bund an die Kantone ersetzt. Die Summe der weggefallenen Finanzkraftzuschläge floss in den Ressourcenausgleich und steht den Kantonen weiterhin zur Verfügung. Allerdings obliegt es den Kantonen zu entschieden, ob diese nun ungebundenen Beträge für den Heimatschutz und die Denkmalpflege eingesetzt werden oder nicht. Oftmals wurden die Mittel für andere Aufgaben eingesetzt. Die angestrebte Innenentwicklung von Siedlungen auf bisher freigehaltenen Flächen von archäologischem Interesse wird vermehrt Interventionen der Archäologie nötig machen, um die archäologischen Objekte zu sichern, zu dokumentieren und wissenschaftlich auszuwerten. Dies wird hohe zusätzliche Kosten für die Kantone zur Folge haben. Eine besondere Aufmerksamkeit erfordern auch die Kulturobjekte auf der Welterbeliste der UNESCO. Das Vermeiden von denkmalpflegerischen Verlusten ist bei diesen besonders wertvollen Stätten aufgrund der internatio-
33 BBl 2011 3000