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Vernehmlassung 2013/113: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2016-2019 (Kulturbotschaft) · 127 Seiten

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nalen Verpflichtungen gemäss dem Übereinkommen vom 23. November 197234 zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt (UNESCO-Welterbekonvention 72) auch für den Bund ein zentrales Anliegen.

Der Denkmalpflege hängt der ungerechtfertigt schlechte Ruf an, sie verhindere zeitgemässe Modernität und mutige Grossprojekte. Wohl auch als Reaktion auf die fortschreitende Globalisierung ist eine eigentliche «Tradierungskrise» zu beobachten: Während die reichen Schweizer Kulturlandschaften, intakte Dörfer, sachgerecht restaurierte Altstädte oder qualitativ gut weiterentwickelte Infrastrukturen als zentrale Faktoren für das gesellschaftliche Wohlbefinden wirken, identitätsstiftend sind und von breiten Bevölkerungskreisen und ausländischen Gästen grosse Wertschätzung erfahren, werden Bestrebungen zu Schutz, Erhaltung und Pflege dieser Schweizer Denkmallandschaft oft als ungebührlich kritisiert oder relativiert. Sinn und Zweck der Denkmalpflege und ihrer regulativen Bestimmungen im Kontext einer starken räumlichen und wirtschaftlichen Entwicklung müssen deshalb besser kommuniziert werden.

Ziele und Massnahmen

Heimatschutz und Denkmalpflege

Die Umsetzung der integrierten Kulturerbeerhaltung als wesentlicher Teil der Schweizer Baukultur führt zu nachfolgenden Schwerpunkten im Bereich Heimatschutz und Denkmalpflege:

- Finanzhilfen für die Erhaltung von schützenswerten Objekten und archäologische Massnahmen: Das für die Programmperiode 2012–2015 entwickelte Finanzierungssystem (Programmvereinbarungen mit Globalbeiträgen und Einzelbeiträge für dringliche und unvorhergesehene Massnahmen) wird von Bund und Kantonen im Rahmen der bestehenden Verbundaufgabe fortgeführt. Die knappen Mittel machen eine konsequente Priorisierung und Selektion der zu unterstützenden Massnahmen nötig.

- Grundlagen und Standards: Damit die Siedlungsentwicklung nach innen und die angestrebte Energiewende unter bestmöglicher Schonung des historischen Baubestandes und der archäologischen Stätten erfolgt, müssen gesamtschweizerische Grundlagen, Umsetzungshilfen und Empfehlungen erarbeitet werden. Ziel ist eine denkmalgerechte und baukulturell ansprechende Umsetzung der Vorgaben zur Verdichtung und Energiesanierung des Baubestands. Der Bund setzt deshalb in der kommenden Programmperiode die zwei Schwerpunkte Raumplanung und Energiewende und setzt folgende Massnahmen um:

Nationale Standards Raumplanung: Der Bund koordiniert und unterstützt die Erarbeitung von nationalen Standards, Empfehlungen und Umsetzungshilfen, welche die Bewahrung und Pflege des Kulturerbes auch vor dem Hintergrund der neuen Herausforderungen der Raumentwicklung gewährleisten.

Materialien Energiewende: Der Bund erarbeitet Materialien, die aufzeigen, wie bauliche Massnahmen zur rationellen Energienutzung so geplant und ausgeführt werden können, dass die baukulturellen Werte des Gebäudebestandes erhalten bleiben.

- Gutachten und Beratung: Projektierende und Investoren wünschen immer häufiger eine Prozessbegleitung ab dem frühen Planungsstadium. Diese Tendenz ist zu begrüssen, da sie in der Regel zu einer höheren baukulturellen Projektqualität führt und allfällige Konflikte in einem frühen Stadium in der Regel einfacher zu lösen sind. Allerdings benötigt diese antizipierende Beratungstätigkeit einen höheren Ressourcen-

34 SR 0.451.41