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Vernehmlassung 2013/113: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2016-2019 (Kulturbotschaft) · 127 Seiten

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stärkeren finanziellen Beteiligung an ihren Projekten im Ausland, vor allem an Tourneen (Konzerte, Lesungen, Aufführungen usw.).

– Ausbau der Promotionsmassnahmen für Kulturschaffende im Ausland: Zum einen wird Pro Helvetia in Zusammenarbeit mit den Städten und Kantonen zum Aufbau von effizienten Produktions- und Diffusionsbüros von Kulturschaffenden im Bereich der Bühnenkünste beitragen. Zum anderen werden in den Bereichen Musik und Bildende Kunst zusammen mit externen Partnern koordinierte Webplattformen entwickelt, die internationalen Konzertveranstaltern und Kuratorinnen aktuelle Informationen über das Schweizer Kunstschaffen liefern (vgl. Ziff. 2.1.).

2.4 Innovation

Der Bund greift aktuelle kulturpolitische Fragestellungen auf und untersucht sie zusammen mit und zuhanden anderer kultureller Akteure und Förderstellen. Er entwickelt daraus neue Fördermodelle und unterstützt innovative Vorhaben, die geeignet sind, kulturelle Impulse zu setzen.

2.4.1 Neue Zusammenarbeitsmodelle – Kultur und Wirtschaft

Ausgangslage

Die Schweizer Kreativwirtschaft ist sehr dynamisch und zeichnet sich durch ein hohes Innovationspotenzial und ein gut etabliertes, qualitativ hochstehendes Ausbildungsangebot aus.

Zur Kreativwirtschaft gehört hauptsächlich die erwerbswirtschaftliche Kulturproduktion, welche sich mit der Schöpfung, Herstellung, Verteilung und medialen Verbreitung von kulturellen und kreativen Gütern und Dienstleistungen befasst. Dazu sind insbesondere folgende Teilmärkte zu zählen: Buch-, Film-, Foto-, Kunst-, Musik-, Theater- und Museumsmarkt, Designwirtschaft, Architekturmarkt und Gamesindustrie sowie Presse- und Werbemarkt. Dabei gibt es verschiedene Bereiche der Kreativwirtschaft, bei denen sich die Ziele von Kulturförderung und Wirtschafts- bzw. Innovationsförderung relativ nahe kommen und an deren Berührungspunkten Synergien möglich sind. Durch eine bessere Abstimmung kann hier ein zusätzlicher kultureller respektive wirtschaftlicher Nutzen entstehen. Dies ist insbesondere der Fall in dynamischen und skalierbaren Kulturbranchen wie Design, Film und interaktive digitale Medien (Mobile Applikationen, Computerspiele usw.). Das Ziel der wirtschaftlichen Verwertung ist in diesen Bereichen offensichtlich und deshalb müssen die bestehenden Instrumente besser abgestimmt und neuartige, komplementäre Fördermodelle entwickelt werden, die Firmengründungen erleichtern und den Zugang von Kulturunternehmen zum nationalen und internationalen Markt fördern.

Der Bund hat in der Finanzierungsperiode 2012–2015 erstmals konkrete Fördermassnahmen im Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft ergriffen. Er hat verschiedene Pilotprojekte lanciert und erste Massnahmen zusammen mit Partnern aus der Kultur- und Wirtschafts- sowie Innovationsförderung, aus Wirtschaft und Industrie sowie mit kulturellen Akteuren (Hochschulen, Designerinnen und Designer, Gameentwicklerinnen und -entwickler usw.) umgesetzt. Zu diesen Pilotprojekten gehören Ausschreibungen zu interaktiven digitalen Medien (vgl. Ziff. 2.4.2) und zur Nachwuchsförderung im Design (vgl. Ziff. 2.1.2) sowie die Präsenz an kulturwirtschaftlich orientierten Festivals und Messen im In- und Ausland und der Wissenstransfer durch nationale ThinkTanks. Die bisherigen Erfahrungen während der Finanzierungsperiode 2012–2015 waren sowohl im In- wie im Ausland ermutigend. Sie