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Vernehmlassung 2013/113: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2016-2019 (Kulturbotschaft) · 127 Seiten
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sierung beginnt die kulturelle Landschaft zu verändern. Die Vorhaben stiessen sowohl im Inland (steigende Anzahl Gesuche) wie auch im Ausland (Preise, Auszeichnungen, Ausstellungen, Think Tanks usw.) auf grosse Resonanz.
Herausforderungen
Durch die gesellschaftlichen Entwicklungen und den technologischen Wandel (vgl. Ziff. 1.4) entstehen zunehmend neue Formen der Produktion, der Verbreitung und Rezeption. Aus den Hochschulen kommen immer mehr Talente mit einer transdisziplinären Ausbildung und schaffen in der Praxis neue Schnittstellen zwischen Kultur, Wissenschaft und Wirtschaft. Dabei entstehen neue Ansätze, die zeitgemässe Antworten auf zukünftige Herausforderungen darstellen können. Es fehlen aber geeignete Fördermassnahmen, um dieser jungen Generation den Raum zu geben, diese «Labors der Zukunft» zu entwickeln.
Neue Medien brauchen oft spezielle Produktionsbedingungen, die eine enge Zusammenarbeit von Kunst und Wissenschaft (Technologie, Grundlagenforschung usw.) erfordern. In beiden Sektoren gibt es spezifische Fördermöglichkeiten, doch mangelt es an Anreizen, künstlerische und wissenschaftliche Ansätze zusammenzubringen und aus den Synergien zu profitieren. Zudem gilt es gerade in den interaktiven digitalen Medien auch das Potenzial an der Schnittstelle zwischen Kultur und Wirtschaft auszuloten, sowohl bei der Entwicklung, der Produktion wie auch bei der nationalen und internationalen Verbreitung (vgl. Ziff. 2.4.1).
Ziele und Massnahmen
Die bisherigen Massnahmen zur Förderung innovativer Vorhaben (Ausstellungen, Symposien, Publikationen usw.) werden in der Periode 2016–2019 weitergeführt und die Erkenntnisse aus dem Schwerpunkt „Digitalen Kultur“ ab 2016 in die ordentliche Fördertätigkeit integriert. Pro Helvetia wird die begonnene Auseinandersetzung mit der Kreativwirtschaft fortführen und insbesondere die Zusammenarbeit mit der Wirtschafts-, Innovations- und Exportförderung verstärken (vgl. Ziff. 2.4.1). Zudem wird sie das Potential an der Schnittstelle von Kultur und Wissenschaft (mit Fokus auf Technologie) ausloten. Durch eine bessere Koordination und engere Zusammenarbeit aller Akteure wird das heute wenig genutzte Synergiepotenzial konsequenter ausgeschöpft und damit ein Mehrwert für Kultur, Wirtschaft und Wissenschaft geschaffen.
2.5 Beitrag an die Stadt Bern
Ausgangslage
Die Stadt Bern ist seit 1848 Sitz von Bundesversammlung, Bundesrat, Departementen und Bundeskanzlei. Aus diesem Status sowie aus der daraus folgenden Präsenz ausländischer diplomatischer Vertretungen resultieren besondere kulturelle Aufwendungen für die Stadt Bern, die vom Bund seit den 1970er-Jahren finanziell unterstützt werden. Mit Artikel 18 KFG erhielt der Bundesbeitrag an die Stadt Bern per 2012 eine formell-gesetzliche Grundlage.
Das BAK hat mit der Stadt Bern für die Periode 2012–2015 eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen. Diese sieht vor, dass 60–70 Prozent der Finanzhilfe des Bundes für die Betriebsfinanzierung grosser Kulturinstitutionen in Bern zu verwenden sind. In den Jahren 2012 und 2013 wurden folgende vier Institutionen aus dem Bundesbeitrag unterstützt: Bernisches Historisches Museum; Kunstmuseum Bern; Zentrum Paul Klee und «Konzert Theater Bern». Seit 2014 werden anstelle des Kunstmuseums Bern und des Zentrums Paul Klee,