Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/119: Umsetzung der Motion 12.3979 «Verkehrserleichterungen für elektrische Mobilitätshilfen» · 44 Seiten
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O074-0217
- Die Benützung des Rollstuhls auf für Fussgänger bestimmten Flächen sollte nicht an die Person (mit Gehbehinderung) geknüpft werden.
- Mit der Einschränkung auf Menschen mit Gehbehinderung würden all jene Personen von der
Nutzung dieser für sie wichtigen Geräte ausgeschlossen, die diese aufgrund anderer körperlicher Einschränkungen benötigten (Schmerzpatienten, Lungenkranke, ältere Menschen, etc.) Dies sei eine klare Diskriminierung und sei mit dem Gleichstellungsgesetz nicht vereinbar.
- Eine Schikane für Menschen mit Behinderung werde dadurch eingeführt.
8 Inkrafttreten
8.1 Sind Sie mit dem Inkrafttreten so rasch als möglich, spätestens 2 Monate nach Bundesratsbeschluss, einverstanden?
Die meisten Kantone (ausser AI, NE, FR, GE, SH) sehen bei einer so kurzen Inkrafttretensfrist Probleme wegen der Anpassung der EDV-Applikationen. Eine so kurze Frist sei unrealistisch, eine Frist von 2 Jahren wird daher mehrheitlich gefordert. GR sieht grundsätzlich keine Dringlichkeit.
Viele nichtkantonale Stellen stehen einem schnellen Inkrafttreten wenig kritisch gegenüber und würden einer schnellen Umsetzung zustimmen. Einige Stellen erachten die Regelungen als noch nicht ausgereift und wünschen eine gründliche Überprüfung vor einem Inkrafttreten.