Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/119: Umsetzung der Motion 12.3979 «Verkehrserleichterungen für elektrische Mobilitätshilfen» · 44 Seiten

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O074-0217

Die Stellen, welche sich gegen die vorgeschlagenen technischen Spezifikationen aussprechen, geben folgende Gründe an:

- Die Geschwindigkeit sollte z. B. für elektrische Dreiradfahrzeuge der Post bis 30 km/h erlaubt sein.

- Es sollen nur Rikschas mit Tretunterstützung zugelassen werden, weil es sich sonst gar nicht mehr um Rikschas handeln würde. Mit der vorgeschlagenen Regelung würde ein Anreiz geschaffen, Fahrzeuge ohne Tretunterstützung in Umlauf zu setzen, welche dann aber trotzdem von den Erleichterungen profitieren würden, obschon sie eigentlich als normale Motorfahrzeuge zu qualifizieren wären.

- Die Geschwindigkeit solle auf 10 km/h begrenzt sein.

- Die Breite sei in keinem EU-Land Vorschrift.

- Es wird beantragt, dass der erlaubte Aufbau auch auf Rollstühle ausgeweitet werden solle.

- Sofern diese Geräte im Mischverkehr mit Fussgängern und Fussgängerinnen genutzt werden dürfen, seien die Spezifikationen, insbesondere in Bezug auf Fahrgeschwindigkeit und Gewicht, nicht geeignet.

Die bfu und VAXI geben explizit keine Stellungnahmen ab.

5.4 Sind Sie mit den technischen Spezifikationen (Gewicht, Leistung, Geschwindigkeit usw.) der Fahrzeuge nach Artikel 14 Buchstabe b Ziffer 4 VTS (z. B. Stehroller) einverstanden?

5.4.1 Kantone

19 Kantone sprechen sich für die vorgeschlagenen technischen Spezifikationen aus, 10 davon vorbehaltlos. Die meisten der 9 übrigen Kantone weisen wiederum auf die Einführung einer neuen Kategorie hin, welche auch der künftigen Entwicklung Rechnung tragen würde. Das Gesamtgewicht von 200 kg sei angemessen, solle aber nicht überschritten werden. NW spricht sich für die Befreiung von einer Nachprüfung und einer Immatrikulation für diese Fahrzeuge aus. Fünf Kantone lehnen den Vorschlag ab. Sowohl bei den befürwortenden als auch bei den ablehnenden Kantonen wird allgemein vermehrt kritisiert, die Kategorieinteilung sei unübersichtlich und sowohl für die Behörden als auch für die Anwender unüberschaubar und unverständlich. Die Kontrolltätigkeit durch die Behörden würde dadurch erschwert. BL hat nichts gegen das Gesamtgewicht von 200 kg einzuwenden, möchte aber keine zu weit reichenden technischen (und andere) Erleichterungen.

5.4.2 Parteien

Zwei Parteien stimmen dem Vorschlag vorbehaltlos zu (SVP, BDP). Die SPS spricht sich gegen die vorgeschlagenen technischen Spezifikationen aus und erachtet diese als zu weit gefasst, insbesondere in Bezug auf das Gewicht. Die Partei befürchtet, dass künftig zunehmend Fahrzeuge illegal auf Gehwegen verkehren würden. Die FDP gibt explizit keine Stellungnahme ab.

5.4.3 Dachverbände

CH Städte spricht sich für die vorgeschlagenen technischen Spezifikationen aus.

5.4.4 Übrige Stellen

18 Stellen sprechen sich für die vorgeschlagenen technischen Spezifikationen aus, 16 davon vorbehaltlos. Dem Vorschlag zu den technischen Spezifikationen grundsätzlich zustimmend, wiederholt die