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Vernehmlassung 2013/121: Verordnung über die Förderung der Beherbergungswirtschaft · 8 Seiten

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SGH Geschäftsreglement

2

Die Direktion regelt in Arbeitsweisungen und technischen Handbüchern die Verfahren und Kompetenzen im Detail.

Art. 2 Führungs- und Aufsichtsinstrumente

Die strategische Führung der Verwaltung wird durch folgende Prozesse und Instrumente unterstützt:

a. einen Businessplan mit jährlicher Überprüfung;

b. eine jährliche Zins- und Anlagepolitik;

c. ein Jahresbudget;

d. ein Quartalsreporting mit einer finanziellen Übersicht sowie Führungs- und risikorelevante Zusatzinformationen;

e. eine jährliche Risikobeurteilung.

Art. 3 Rechnungslegung und Revision

1

Die Jahresrechnung wird nach Swiss GAAP FER erstellt.

2

Die SGH unterstellt sich den Normen der ordentlichen Revision gemäss Art. 728 ff. OR.

2. Abschnitt: Darlehensgewährung

Art. 4 Berechnung des erwarteten Ertragswerts

Der erwartete Ertragswert wird anhand der Discounted-Cash-Flow-Methode berechnet. Bei dieser Berechnung werden die erwarteten freien Cash-Flows auf einem Planungszeitraum über 5 Jahre ermittelt, mit einem zusätzlichen Residualjahr zur Abbildung des durchschnittlich-langfristigen Cash-Flows.