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Vernehmlassung 2013/121: Verordnung über die Förderung der Beherbergungswirtschaft · 8 Seiten
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SGH Geschäftsreglement
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Die Direktion regelt in Arbeitsweisungen und technischen Handbüchern die Verfahren und Kompetenzen im Detail.
Art. 2 Führungs- und Aufsichtsinstrumente
Die strategische Führung der Verwaltung wird durch folgende Prozesse und Instrumente unterstützt:
a. einen Businessplan mit jährlicher Überprüfung;
b. eine jährliche Zins- und Anlagepolitik;
c. ein Jahresbudget;
d. ein Quartalsreporting mit einer finanziellen Übersicht sowie Führungs- und risikorelevante Zusatzinformationen;
e. eine jährliche Risikobeurteilung.
Art. 3 Rechnungslegung und Revision
1
Die Jahresrechnung wird nach Swiss GAAP FER erstellt.
2
Die SGH unterstellt sich den Normen der ordentlichen Revision gemäss Art. 728 ff. OR.
2. Abschnitt: Darlehensgewährung
Art. 4 Berechnung des erwarteten Ertragswerts
Der erwartete Ertragswert wird anhand der Discounted-Cash-Flow-Methode berechnet. Bei dieser Berechnung werden die erwarteten freien Cash-Flows auf einem Planungszeitraum über 5 Jahre ermittelt, mit einem zusätzlichen Residualjahr zur Abbildung des durchschnittlich-langfristigen Cash-Flows.