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Vernehmlassung 2013/121: Verordnung über die Förderung der Beherbergungswirtschaft · 8 Seiten
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SGH Geschäftsreglement
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Der Diskontierungssatz wird veröffentlicht.
Art. 7 Tragbarkeit der zukünftigen Finanzierungsstruktur 1
Zusammen mit der Überprüfung des Ertragswerts zur Berechnung der Belehnungshöhe ist zu überprüfen, ob genügend Liquidität erwirtschaftet wird, um die effektiven Zinsen und Amortisationen zu leisten und die laufenden Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten zu tragen (Tragbarkeit).
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In den Fällen, in denen die Tragbarkeit massgebend ist, weil der Ertragswert nicht oder nicht zuverlässig ermittelt werden kann oder die Belehnungshöhe aus guten Gründen den erwarteten Ertragswert übersteigt, ist im Kreditantrag zu belegen und besonders darzustellen, dass:
a. die Tragbarkeit gegeben ist;
b. die Existenz auf dem Markt nachhaltig gesichert ist (Marktfähigkeit);
c. die Voraussetzungen für eine Unterstützung durch die SGH erfüllt sind (Förderwürdigkeit).
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In den Kreditanträgen nach Absatz 2 sind insbesondere die Abweichungen zu den üblicherweise angewandten Referenzwerten zu erläutern.
Art. 8 Darlehensbetrag
Bei der Gewährung von Darlehen nach Artikel 5 Absätze 2 und 3 der Verordnung ist im Kreditantrag zu belegen und besonders darzustellen, dass:
a. die Tragbarkeit gegeben ist;