Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/128: Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes (Umsetzung der Motion WAK-N 13.3362) · 59 Seiten

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um eigene Änderungsvorschläge. Zudem sind die Anliegen der parlamentarischen Initiativen Triponez (02.413) und Frick (11.440) berücksichtigt.

Von besonderer Wichtigkeit sind die Vorschläge zur Neuregelung der Steuerpflicht und zur Wiedereinführung der Margenbesteuerung für Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten. Mit ersterem sollen durch die Mehrwertsteuer verursachte Wettbewerbsnachteile der inländischen Wirtschaft eliminiert werden, was sich positiv auf die Wirtschaft im Grenzgebiet auswirkt. Mit dem letzteren Vorschlag soll verhindert werden, dass es in grossem Umfang zu systemwidrigen Vorsteuerrückerstattungen kommt. Zudem stellt der Bundesrat zur Diskussion, ob künftig eine Finanzierung über Nichtentgelte keinen Einfluss mehr auf die Steuerpflicht haben soll.

Die Vorlage führt per Saldo zu jährlichen Mehreinnahmen aus der Mehrwertsteuer von rund 133 Millionen Franken, wobei der grösste Teil davon – rund 90 Millionen Franken – auf die Wiedereinführung der Margenbesteuerung für Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten entfällt. Damit werden ungewollte Steuermindereinnahmen aus der MWST-Reform 2010 rückgängig gemacht.

Auf die Kantone und Gemeinden wirken sich die Neuregelung der Steuerpflicht für Gemeinwesen und die steuerliche Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen Gemeinwesen positiv aus. Bei der Aufhebung der Steuerausnahme für Parkplätze im Gemeingebrauch ist die Wirkung davon abhängig, ob die Mehrwertsteuer auf die Kundschaft überwälzt werden kann.

Die privaten Haushalte sind von der Vorlage nur wenig betroffen. Auf die Volkswirtschaft als Ganzes hat die Vorlage keine Auswirkungen. Profitieren würden jedoch die KMUs der Baubranche in den Grenzregionen der Schweiz sowie der Schweizer Versandhandel, da sie keine mehrwertsteuerlich bedingten Nachteile gegenüber ihren ausländischen Konkurrenten mehr hätten.