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Vernehmlassung 2013/128: Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes (Umsetzung der Motion WAK-N 13.3362) · 16 Seiten
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Bundesgesetz Vorentwurf über die Mehrwertsteuer (Mehrwertsteuergesetz, MWSTG)
Änderung vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom …1
beschliesst:
I
Das Mehrwertsteuergesetz vom 12. Juni 20092 wird wie folgt geändert:
Art. 3 Bst. g
Im Sinne dieses Gesetzes bedeuten:
g. hoheitliche Tätigkeit: Tätigkeit eines Gemeinwesens oder einer von einem Gemeinwesen eingesetzten Person oder Organisation, die nicht unternehmerischer Natur ist, namentlich nicht marktfähig ist und nicht im Wettbewerb mit Tätigkeiten privater Anbieter steht, selbst wenn dafür Gebühren, Beiträge oder sonstige Abgaben erhoben werden;
Variante Bundesrat
Art. 3 Bst. h
Im Sinne dieses Gesetzes bedeuten:
h. eng verbundene Personen:
1. die Inhaber und Inhaberinnen von mindestens 20 Prozent des Stamm- oder Grundkapitals eines Unternehmens oder von einer entsprechenden Beteiligung an einer Personengesellschaft oder ihnen nahe stehende Personen,
2. Stiftungen und Vereine, zu denen eine besonders enge wirtschaftliche, vertragliche oder personelle Beziehung besteht;
Variante Konsultativgremium
Art. 3 Bst. h
Im Sinne dieses Gesetzes bedeuten:
AS …
1 BBl …
2 SR 641.20