Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/139: Verordnung des UVEK über die Berechnung der anrechenbaren Kosten von betrieblichen Sanierungsmassnahmen bei Wasserkraftwerken · 7 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 5Fedlex · Erläuternder Bericht
- Zuerst wird die durchschnittliche Jahresproduktion vor Umsetzung der Sanierungsmassnahmen anhand der Jahresproduktionen der letzten 5 Jahre mit durchgehender Energieproduktion berechnet. Jahre mit durchgehender Energieproduktion sind Jahre, in denen die Verfügbarkeit der Maschinen grösser als 80% war, keine Stauraumentleerungen durchgeführt wurden und weder ein Hochwasserereignis noch ein Trockenperiodenereignis stattgefunden hat.
- Anschliessend wird aus den genannten 5 Jahren dasjenige Jahr ausgewählt, dessen Jahresproduktion am nächsten bei der durchschnittlichen Jahresproduktion liegt. Für dieses Jahr wird nun ein Jahresprofil der viertelstündlichen effektiven Energieproduktion ohne Massnahme erstellt (365 Tage x 24 Stunden x 4 Viertelstunden pro Stunde = 35‘040 Werte für die Produktion ohne Massnahme). Es handelt sich um das relevante Jahresprofil vor Umsetzung der Massnahme.
- Ausgehend vom relevanten Jahresprofil ohne Massnahme wird als nächster Schritt für das betreffende Wasserkraftwerk modelliert, wie die Energieproduktion voraussichtlich künftig mit Umsetzung der Sanierungsmassnahme aussehen wird und so aufgrund einer Modellrechnung ein Jahresprofil der viertelstündlichen Energieproduktion nach Umsetzung der Massnahme erstellt (35‘040 Werte für die Produktion mit Massnahme).
- In einem letzten Schritt wird ein Jahresprofil der Differenz der viertelstündlichen Energieproduktionen zwischen dem relevanten Jahresprofil ohne Massnahme und dem modellierten Jahresprofil mit Massnahme erstellt (35‘040 Werte Differenz Produktion ohne/mit Massnahme).
Dieses Differenzprofil wird im grundsätzlichen Bescheid der Swissgrid über die Entschädigung festgelegt.
Im Rahmen des jährlichen Gesuchs um Auszahlung der Entschädigung für ein Geschäftsjahr ermittelt der Gesuchsteller dann die sich aus dem Differenzprofil und den aktuellen Strompreisen ergebende entschädigungsfähige Erlöseinbusse wie folgt:
- Summe der Produkte der 35‘040 Werte „Differenz Produktion ohne/mit Massnahme“ mit den zu den entsprechenden Zeiten effektiv am Schweizer Spotmarkt (Swissix) gehandelten Preisen für Elektrizität.
Die Erlöseinbusse wird gemäss vorgesehenem Berechnungsmodell mit den aktuellen Marktpreisen berechnet. Eine zusätzliche Abgeltung von möglichen SDL-Erträgen ist somit nicht vorgesehen.
Da sich künftig Änderungen der Nachfrage und damit der Preise auf dem Strommarkt insbesondere durch die von den neuen erneuerbaren Energien beeinflusste Produktionsweise ergeben können, ist nach Absatz 2 vorgesehen, dass die relevanten Jahresprofile nach frühestens 5 Jahren neu berechnet werden können. Das Vorgehen ist ähnlich wie bei der erstmaligen Berechnung des Differenzprofils:
- Es wird also wieder die durchschnittliche Jahresproduktion von 5 Jahren ermittelt, im Unterschied zur erstmaligen Ermittlung handelt es sich nun um Jahre mit Umsetzung der Sanierungsmassnahme.
- Nun wird auch hier wieder das Jahr ausgewählt, dessen Jahresenergieproduktion am nächsten am ermittelten Durchschnitt liegt. Im Unterschied zur erstmaligen Ermittlung handelt es sich nun bei dem aufgrund der effektiven Produktion ermittelten Jahresprofil um das Jahresprofil nach Umsetzung der Massnahme.
- Ausgehend von diesem Jahresprofil mit Umsetzung der Massnahme muss nun modelliert werden, wie die Energieproduktion ohne Umsetzung der Sanierungsmassnahme aussehen würde.
- Letztlich wird auch hier wieder ein Jahresprofil der Differenz der viertelstündlichen Energieproduktionen zwischen dem relevanten Jahresprofil mit Massnahme und dem modellierten Jahresprofil ohne Massnahme erstellt.
1. Berechnung der Jahresprofile Allfällige Neuberechnung der Jahresprofile
Produktion ohne Massnahme Effektive Produktion Modellierte Produktion
Produktion mit Massnahme Modellierte Produktion Effektive Produktion