Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/146: Verordnung über die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung · 84 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 13Fedlex · Ergebnisbericht
Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori
Der Zuschlag für hausärztliche Leistungen in der Arztpraxis von 11 Taxpunkten pro Be-
such, während andererseits die Entschädigungen für die technischen Leistungen der
Spezialärzte um 9% gekürzt werden, erachten wir als vertretbar, zumal die meisten
technischen Leistungen viel zu hoch tarifiert sind. [Beispiel Katarakt-OP]
Die CVP appelliert an die Vertragspartner, diese Arbeiten konstruktiv voran zu treiben.
Wir fordern, dass diese Revision eine bessere Abgeltung der Berufe der medizinischen
Grundversorgung, insbesondere der Hausärzte und ihres Präsenzlabors bringt.
Vu le blocage des négociations entre les partenaires tarifaires, le PS approuve sur le SPS fond l’intervention du Conseil fédéral, qui de cette manière démontre sa volonté de faire
face à l’urgence de Ia situation et de réduire Ia pénurie de médecins de famille et de
l’enfance. Cependant, le PS insiste sur le fait que cette intervention doit demeurer tran-
sitoire et qu’une révision globale de Ia structure tarifaire Tarmed doit être réalisée au
plus vite.
Obwohl es weiterhin grundsätzlich nicht akzeptabel ist, dass der Staat hier eingreift, SVP scheint doch dieser nochmals erhöhte Druck durch diese Übergangsmassnahme nötig,
um eine Einigung zwischen Versicherern und Leistungserbringern für eine Totalrevision
des Tarifmodells anzustossen.
Zwei Punkte müssen aber besonders hervorgehoben und verbindlich in die Verordnung
aufgenommen werden:
1. Dies ist und bleibt eine subsidiäre Einflussnahme des Bundes, welche nur be-
fristet, also als Übergangsmassnahme zu verstehen ist, mit dem Ziel sich mög-
lichst rasch wieder zurückzuziehen.
2. Einziges Ziel dieser Massnahme ist es, dass eine partnerschaftliche und kos-
tenneutrale Einigung erzielt wird, welche die Besserstellung der Grundversorger
garantiert.
Diese beiden Punkte sind unabdingbar in einem Ziel- oder Zweckartikel der Verordnung
festzuhalten. Zudem sollte die Verordnung nur befristet bis 2015 gelten. Die Prämien
dürfen durch diese Massnahme keinesfalls steigen, ansonsten braucht es einen soforti-
gen Stopp der Massnahme.
Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete
Wir bedauern, Ihnen mitteilen zu müssen, dass wir trotz der unbestrittenen Bedeutung SSV der Vorlage aus Kapazitätsgründen auf eine Eingabe verzichten müssen.
Die SAB unterstützt vorbehaltlos den Vorschlag des Bundesrates, die hausärztlichen SAB Leistungen besser abzugelten und auf der anderen Seite die Vergütungen für Spezial-
leistungen zu reduzieren. Wir äussern uns dabei nicht zu einzelnen Tarifpositionen.
Une bonne desserte de base en soins médicaux est un facteur crucial pour l’attractivité
des régions de montagne et rurales. Une meilleure rémunération des prestations de gé-
néraliste peut contribuer à rendre plus attractif l’implantation de nouveaux médecins gé-
néralistes dans ces régions.
Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft
Diese Kompetenz [subsidiäre Kompetenz] sollte der Bundesrat nur sehr zurückhaltend Economiesuwahrnehmen. Die vorgeschlagene, undifferenzierte Anpassung des Tarifs birgt das Ri- isse siko, dass sie von den benachteiligten Facharztgruppen durch die Abrechnung anderer
Tarifpositionen unterlaufen wird. Deshalb ist eine Verhandlungslösung zwischen den
Leistungserbringern und den Versicherern zu bevorzugen.
Da sich die Verhandlungspartner wiederholt nicht einigen konnten, haben wir Verständ-
nis für den Willen des Bundesrates, von seiner subsidiären Kompetenz Gebrauch zu
machen.
Economiesuisse begrüsst die Absicht des Bundesrates ausdrücklich, die vorliegende
Tarifanpassung aufzuheben, falls sich die Tarifpartner auf eine kostenneutrale Besser-
stellung der Grundversorger einigen können.
Die im Vernehmlassungsentwurf vorgeschlagene Verbesserung der Honorierung der SGV Leistungen der Grundversorger können wir vom Grundsatz her unterstützen. Wir sind
allerdings klar der Meinung, dass die Zugeständnisse gegenüber den Grundversorgern
nicht zu Lasten anderer Ärztegruppen gehen dürfen.
Sinn und Zweck der in der KVV verankerten Kostenneutralität ist es, unvorhergesehene,
auf einen Systemwechsel zurückzuführende Kostenschübe zu verhindern. Aus diesem