Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/146: Verordnung über die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung · 84 Seiten

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2.2 Allgemeine Stellungnahmen / Allgemeine Einschätzung des Projekts Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori

Kantone

Der Regierungsrat des Kantons Aargau begrüsste es, wenn die Tarifpartner die Revi- AG sion des Tarmeds ihrem Auftrag gemäss selber an die Hand nehmen würden. Nun sind diese Anstrengungen für eine entsprechende Vereinbarung aber leider gescheitert. Der Regierungsrat unterstützt die Absicht des Bundesrates, in Anwendung von Art. 43 Abs.

5bis des KVG direkt in die Tarifstruktur des Tarmed einzugreifen.

Dem Ansinnen, eine Anpassung der Tarifstruktur vorzunehmen, können wir grundsätz- AI lich folgen. Der Bedarf, die Hausarztmedizin durch eine bessere Entschädigung zu stärken, wird ebenfalls grundsätzlich unterstützt. Begrüsst wird zudem, dass intellektuelle

ärztliche Leistungen gegenüber den technisch-apparativen Leistungen besser vergütet

werden.

Die Zuschlagsposition für die Leistungserbringergruppen Allgemeine Innere Medizin,

praktischer Arzt, Kinder- und Jugendmedizin in der Arztpraxis werden grundsätzlich begrüsst. Gleiches gilt für die Neubewertung der Taxpunkte der technischen Leistungen.

Die Standeskommission ist klar der Ansicht, dass die Änderung kostenneutral erfolgen

muss. Eine lineare Kürzung ist unter den gegebenen Umständen richtig. Dass der Bundesrat in der vorliegenden Situation einen Entscheid erwirkt, wird begrüsst.

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden ist mit den Anpassungen der Tarifposi- AR tionen zugunsten der ärztlichen Grundversorgerinnen und Grundversorger einverstan-

den. Diese Massnahme entspricht den strategischen Positionen der kantonalen Ge-

sundheitspolitik, wie sie im Gesundheitsbericht 2012 aufgeführt sind. Die Tarifanpas-

sung leistet einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Attraktivität der hausärztlichen

Tätigkeit. Sie unterstützt damit die bisher im Kanton Appenzell Ausserrhoden getroffe-

nen Massnahmen zur langfristigen Sicherung einer dezentralen ambulanten medizini-

schen Versorgung.

Diese Besserstellung der Grundversorger begrüsst der Regierungsrat, insbesondere BE auch im Hinblick auf den sich abzeichnenden Mangel an Hausarztmedizin in ländlichen Gegenden. Da sich die Tarifpartner vorgängig aber nicht auf eine Lösung einigen konnten und der Revisionsbedarf grundsätzlich unbestritten ist, kann der Regierungsrat die-

ses Vorgehen unterstützen. Nicht zuletzt auch deshalb, als dass die Anpassungen als

Übergangslösung bis zur Gesamtrevision des TARMED zu betrachten sind.

Gerne teilen wir Ihnen mit, dass wir den Erlass der fraglichen Verordnung im Sinne ei- BL ner Sofortmassnahme zur kostenneutralen Umsetzung einer finanziellen Besserstellung der Grundversorger unterstützen. Nachdem sich die Tarifpartner nicht auf eine einver-

nehmliche Lösung einigen konnten, erachten wir diese Massnahme als unumgänglich.

Die Umsetzung in Form einer Absenkung der Taxpunkte auf einigen Positionen des

TARMED ist aus unserer Sicht nachvollziehbar, wenn auch mit gewissen Unschärfen

behaftet. Es ist indessen weiterhin eine rasche Gesamtrevision der Tarifstruktur TAR-

MED anzustreben, damit die tatsächlichen Kosten der Leistungserbringung baldmög-

lichst wieder ausgewogen abgebildet werden können.

Der Regierungsrat hält nach wie vor eine Gesamtrevision des Tarmed mit einer Anpas- BS sung der Tarifstruktur an neu gerechnete betriebswirtschaftliche Rahmenparameter für

unerlässlich. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Verordnung ist vor diesem Hinter-

grund nachvollziehbar und entspricht den dem Parlament und Tarifpartnern in Aussicht

gestellten Massnahmen. Zudem hält das vorgeschlagene Vorgehen den nötigen Druck

auf die Tarifpartner aufrecht, die subsidiär ergriffene bundesrätliche Massnahme so

rasch als möglich durch eine tarifpartnerschaftlich vereinbarte Gesamtrevision zu ersetzen.

An der genehmigten bisherigen Tarifstruktur wird in der Systematik bzw. Kapitelauftei-

lung nichts geändert. Mit dem Zuschlag für die als Hausärzte geltenden Spezialarzttitel

und den Abschlag der bezeichneten spezialärztlichen Kapitel ist unseres Erachtens die

Sachgerechtigkeit gewahrt. Die bezeichneten vierzehn Kapitel, welche einen Abschlag

zu gewärtigen haben, sind plausibel begründet. Zudem erfolgt der Eingriff einzig auf der technischen Leistung. Auch wenn dort Personalkosten mitenthalten sind (medizinische

Praxisassistentin, Assistenzarztleistungen), welche seit der Bemessungsgrundlage in

den 90er Jahren gestiegen und nicht gesunken sind, dürften die technisch bedingten